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Verbotene Speisen, Getränke und Kleidung

Under category : Botschaft des Islam
824 2019/02/25 2024/04/20

 

   Verboten hat der Islam den Wein und alle Drogen, die dieselbe Wirkung haben, sei das zum Trinken, Essen, Spritzen oder Riechen:

(Der Wein, das Glücksspiel, die Opfersteine und die Lospfeile sind ein Gräuel von Satans Werk. Meidet es, auf dass es euch wohl ergehe. Der Satan will ja durch Wein und Glücksspiel Feindschaft und Hass zwischen euch erregen und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abbringen. Werdet ihr wohl nun aufhören?  (Qur´an 5:90-91).


   Damit der Islam jedem den Weg abschneidet, der sich dazu verführen lässt, sein Geld mit Wein und Weinindustrie zu verdienen, auch wenn er ihn selbst nicht trinkt, sagte der Prophet:

“Verflucht hat Allah den Wein, seinen Tränker, seinen Trinker, seinen Auspresser, den, der sein Pressen verwaltet, seinen Träger, den, zu dem er getragen wird, seinen Verkäufer, seinen Käufer und denjenigen, der seinen Preis verbraucht.”[1]

 

   Mit dieser starken Drohung will der Islam den menschlichen Verstand und das menschliche Gemüt gesund halten und alle Elemente beseitigen, welche auf diese beiden wesentlichen Aspekte im menschlichen Wesen schlecht einwirken und ihre Funktionen stark beeinträchtigen. Der Islam will damit verhindern, dass der mit Verstand und Wissen ausgezeichnete Mensch auf die Stufe der Tiere hinabstürzt. Es ist bekannt, dass der Alkoholiker und der Drogensüchtige alles machen kann, was ihm möglich ist, um das nötige Geld in die Hand zu bekommen, mit dem er Wein oder Drogen kaufen kann. Dabei ist ihm egal, ob er Diebstahl, Raub oder Mord begeht. Darüber hinaus kann ihn seine Sucht zu Unternehmungen treiben, die unerdenklich sind, besonders zu sexuellem Missbrauch der ihm verbotenen Frauen usw. Deshalb betrachtet der Islam den Wein und ähnliche Substanzen, die geistige Abwesenheit verursachen, als eine große Gefahr für den Menschen. Der Islam nennt den Wein sogar „Mutter der Sünden“, denn wer seinen Verstand betäubt, kann alles Sündige begehen.


- Der Islam verbietet den Verzehr vom Fleisch des Verendeten, des Schweins und alles, was der folgende Vers aus dem Qur`an enthält:

(Verboten ist euch Verendetes, Blut, Schweinefleisch und das, worüber ein anderer als Allah angerufen worden ist, und Ersticktes, Erschlagenes, Gestürztes, Gestoßenes und das, was ein wildes Tier angefressen hat – ausgenommen das, was ihr schlachtet –, und das, was auf Opfersteinen geschlachtet worden ist. Und verboten ist auch, dass ihr mit Pfeilen das Los werft. Das ist Frevel.)   (Qur´an 5:3).


Er verbietet auch das Fleisch, über das Allahs Name beim Schlachten vorsätzlich nicht angerufen wird oder worüber ein anderer Name als Allahs angerufen wird:

(Und esst nicht von dem, worüber Allahs Name nicht ausgesprochen worden ist. Das ist Frevel. (Qur´an 6:121).


Das Fleisch von Tieren, die eine Klaue, Tatze oder Eckzähne haben, wie Löwen, Tiger, Wölfe usw. und von Vögeln mit Krallen wie Falken und Adler ist im Islam auch verboten.


Alle essbaren, trinkbaren oder inhalierbaren Substanzen, die dem menschlichen Körper schaden, z.B. Tabak u.a., sind nach dem Islam verboten:

(Und tötet euch nicht. Allah ist barmherzig zu euch.) (Qur´an 4:29).


   Das Tragen von seidener Kleidung oder Goldschmuck ist den muslimischen Männern verboten, für muslimische Frauen aber erlaubt. In einem prophetischen Hadith wurde das bestimmt:

„Erlaubt ist das Tragen von Seide und Gold für die Frauen meiner Gemeinde, und das ist den Männer aber verboten.“[2]



[1] Mustadrak. Bd. 2. S. 37. Hadith nr.: 2235.

[2] Musnad Ahmad. Bd. 4. S. 407. Hadith nr. 19662.

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