2. man richtet sein gesicht und den gesamten körper zur ka’aba, dem heiligen haus in mekka, und bereitet sich innerlich darauf vor, dass man ein gebet verrichten möchte. egal ob pflichtgebet oder freiwilliges gebet, in allen fällen sollte der gläubige sein vorhaben nicht laut aussprechen, denn weder der prophet noch seine gefährten haben ihre bereitschaft zum gebet hörbar geäußert. aus diesem grunde ist das aussprechen der bereitschaft zum gebet mit hörbarer stimme häresie und eine unerlaubte tat. egal ob der einzelne ein imam (vorbeter) ist oder sein gebet allein verrichtet, sollte er eine sutra in die gebetsrichtung stellen. das ausrichten zur qibla (ka’aba in mekka) ist eine unbedingt notwendige bedingung für jedes gebet. für diese regel gibt es jedoch einige ausnahmen, die in verschiedenen zuverlässigen büchern näher erläutert werden.