hadit 14 von ibn mas'ud, allahs wohlgefallen auf ihm, der gesagt hat: allahs gesandter salla allah u alihi wa sallam hat gesagt: das blut eines moslim (zu vergießen) ist nicht erlaubt, außer in einem dieser drei (fälle): der verheiratete ehebrecher, leben um leben, und der seinen glauben verlassende, von seiner gemeinschaft getrennte. dies berichteten buhari und moslim.