hadit 33 nach ibn abbas, allahs wohlgefallen auf beiden, hat allahs gesandter salla allah u alihi wa sallam gesagt: wenn man den menschen gäbe, wonach sie verlangen, so würden die leute die besitztümer der anderen fordern und ihr blut. aber das erbringen des beweises obliegt dem ankläger, und der eid dem, der etwas in abrede stellt. ein guter hadit, den baihaqi und andere in dieser form überlieferten, und ein teil davon (findet sich) in den beiden sahih-werken