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Der Vorzug des Fastens der sechs Tage im Schawal

Auther : Schaikh Muhammad Salih Al-Munajjid
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1005 2022/05/08 2024/03/28

Frage

Was ist das Urteil des Fastens der sechs Tage im Monat Shawal; ist dies obligatorisch?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Dass man sechs Tage im Monat Schawal nach dem verpflichtenden (Fasten) des Monat Ramadan fastet, ist eine beliebte Sunnah und nicht obligatorisch. Und es ist dem Muslim vorgeschrieben sechs Tage des Schawal zu fasten, worin ein gewaltiger Vorzug liegt. Zu dessen gewaltigem Lohn gehört es, dass wer diese (Tage) fastet, ihm das Fasten eines ganzen Jahres gutgeschrieben werden, so wie es authentisch vom Auserwählten (eine Bezeichnung für den Gesandte Allahs, Muhammad), Allahs Segen und Frieden auf ihm, über den Hadith von Abi Ayyub, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überliefert wurde, dass er sagte:
„Wer Ramadan fastet und ihm (dann) sechs Tage des Schawal folgen lässt, für den ist es als hätte er eine lange Zeit (Dahr) gefastet.“ 

Überliefert von Muslim, Abu Dawud, at-Tirmidhi, an-Nasaa’i und ibn Maja.

Und der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat dies mit seiner folgenden Aussage erläutert:
„Wer sechs Tage nach dem (Eid-) Fitr fastet, hat das Jahr vervollständigt: (Wer eine gute Tat begeht, bekommt ein Zehnfaches dessen).“
Und in einer anderen Überlieferung heißt es: „Allah machte aus jeder guten Tat das Zehnfache dessen, weshalb das Fasten eines Monat gleich dem Fasten von 10 Monaten ist. Und das Fasten von sechs weiteren Tagen vervollständigt das Jahr.“ 
Bei An-Nasaa’i und ibn Maja und er steht in Sahih at-Targhibi wa at-Tarhib  1/421 und überliefert von ibn Khuzaimah mit dem Wortlaut: „Das Fasten des Monats Ramadan ist gleich dem Fasten von 10 (Monaten). Und das Fasten von 6 Tagen ist gleich dem Fasten von zwei Monaten; so ist dies das Fasten eines ganzen Jahres.“

Die Gelehrten der Jurispudenz der Hanbaliten und Schafiiten erklärten, dass das Fasten von sechs Tagen nach Ramadan gleich dem verpflichtenden Fasten eines Jahres ist. Und wenn nicht, so ist die Vervielfachung des Lohns allgemein gültig selbst bei frewillligem Fasten, denn die gute Tat entspricht dem Zehnfachen dessen.

Ein weiterer wichtiger Nutzen des Fastens von sechs Tagen im Schawal ist die Wiedergutmachung von Lückenhaftigkeiten, welche möglicherweise beim obligatorischen Fasten des Ramadan auftraten, da der Fastende von auftretenden Verschuldungen und Sünden, welche sein Fasten negativ beeinflussen können, nicht ausgenommen ist. Und am jüngsten Tag werden einige frewillige Taten genommen um Minderungen in den Pflichten auszugleichen, so wie es der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Die erste Tat womit die Menschen am jüngsten Tag abgerechnet werden, ist das Gebet. Unser Herr, gepriesen und erhaben sei Er, wird zu den Engeln sprechen, wo bei Er es besser weiß „Schaut ob das Gebet meiner Diener vollständig ist oder aber Mangel aufweist.“ Falls es vollständig ist, so wird es als vollständig niedergeschrieben und wenn es irgendwelche Mangel aufweist sagt er:  „Schaut, ob er irgendetwas Freiwilliges gewirkt hat.“ Falls er (der Diener) etwas Frewilliges gewirkt hat sagt Allah hierauf: „Vervollständigt mit seinem Frewillig gewirktem seine Pflichten.“  Alsdann werden alle anderen Taten entsprechend behandelt.“ Überliefert bei Abu Dawud.
Und Allah weiß es am besten.

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