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Das Urteil zu Ruqa und Amuletten

Under category : fatawa
1959 2013/01/16 2024/11/23

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich Ruqa[1] und Amuletten?

 

 

Antwort:

Die Ruqya[2] ist erlaubt, wenn sie mit dem Qur'an, den Namen Allahs oder den erlaubten Bittgebeten und was in ihrer Bedeutung ist gemacht wird. Dabei glaubt man daran, dass diese Dinge Ursachen sind und dass der Herr über Übel, Nutzen und Heilung Allah der Erhabene ist. Denn der Prophet, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Die Ruqa sind akzeptabel, wenn sie keinen Schirk beinhalten."[3] Und der Gesandte, Allahs Segen und Heil auf ihm, hat Ruqya gemacht und ihm wurde Ruqya gemacht.

 

Was die verbotene Ruqa anbelangt, so ist es welche dem schon Erwähnten widerspricht, so wie es die Gelehrten erklärt haben.

 

Was das umhängen von Amuletten betrifft, so ist dies nicht erlaubt, seien diese aus dem Qur'an oder aus etwas anderem. Dies aufgrund sämtlicher überlieferter Ahadithe darüber.

 

Und bei Allah ist der Erfolg und Allahs Segen und Heil seien auf unserem Propheten, seiner Familie und seinen  Gefährten.

 



[1] Ruqa ist die Mehrzahl von Ruqya.

[2] Das Lesen aus dem Qur'an und von Bittgebeten um Übel zu beheben, seien es Krankheiten oder anderes.

[3] Muslim mit der Erklärung von an-Nawawi (14/187), Abu Dawud (4/214), al-Hakim (4/212) und at-Tahawi in "Scharh ma'ani al-Athar" (4/328)

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