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Sunnahtaten beim Aufruf zum Anfang des rituellen Gebets (zum zweiten Aufruf)

43120 2007/11/30 2024/03/19

sunnahtaten beim aufruf zum 

anfang des rituellen gebets (zum zweiten aufruf)

man führt diese vier ersten sunnataten auch beim aufruf zum anfang des gebetes aus. so ist die meinung der ständigen liga für wissenschaftliche studien und rechtsurteile. dann beträgt die summe der sunnataten, die man beim aufruf zum anfang jedes gebets verrichtet, 20 sunnataten.

man sollte sich beim ersten aufruf zum gebet und beim aufruf zum anfang des gebets an folgende dinge halten, damit man es vollkommen richtig gemacht hat und den ganzen lohn erhält:

a)  sich während beider aufrufe in richtung der qiblah ausrichten.

b)  dabei stehen.

c)  sich während des aufrufs zum gebet in vollständiger kultischer reinheit befinden. beim aufruf zum anfang des gebets, jedoch, ist die rituelle reinheit besser, wenn man auf mehr lohn hofft.

d) während beider aufrufe nicht zu reden, besonders während des zweiten aufrufs und während des gebetes.

e) das stillstehen während des zweiten aufrufes.

f)  das gute aussprechen der buchstaben alif und haa im wort "allah", überall, wo es im ersten aufruf vorkommt. beim zweiten aufruf wird alles jedoch schnell und hintereinander her aufgesagt.

g)  das stecken der zwei finger in die ohren während des ersten aufrufs.

h) das ausdehnen und eine laute stimme beim ersten aufruf, jedoch weniger beim zweiten aufruf.

i) eine pause zwischen dem ersten und dem zweiten aufruf zu machen. es wurde überliefert, dass diese pause solange sein kann, wie man braucht, um zwei gebeteseinheiten zu vollbringen, sich einmal niederzuwerfen, die worte: "subhaana allah" (dt.: gepriesen sei allah) auszusprechen, sich hinzusetzen oder zu sprechen. beim abendgebet reicht es, wenn man solange wartet, wie man zum ein- und ausatmen braucht. es ist nach den überlieferungen nicht erwünscht, dass man beim morgendämmerungsgebet zwischen beiden aufrufen redet. einige gelehrte der vorschriftenlehre sind der meinung, dass es reicht, wenn man so lange wartet, wie man für einen schritt braucht, und es ist nichts dagegen einzuwenden, weil es, was diese angelegenheit betrifft, nicht so streng ist.

j) es ist für denjenigen, der den ersten aufruf, beide aufrufe beim freitagsgebet und den zweiten aufruf zum beginn des gebetes, hört, erwünscht, die abschnitte, die er hört, nachzusprechen. wenn man beim aufruf zum anfang des gebets die worte "qad qaamat as-sallah" (dt.: wir stehen an zum gebet) hört, sage man: "laa haula ualaa quuata illaa bi llaah." (dt.: man kann nichts umgehen, ausser durch allah. es gibt keine macht außer durch ihn.)

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