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Mittag (arab. Ẓuhr)

1111 2020/07/23
Mittag (arab. Ẓuhr)

Dies beinhaltet mehrere Aspekte:

4.1. Die Sunnah-Gebete vor und nach dem rituellen Pflichtgebet

Wir haben bereits über die regulären Sunan gesprochen und erwähnt, dass es Sunnah ist, vier Rak’ah vor und zwei nach dem Ẓuhr-Gebet zu verrichten. Dies wurde unter Berufung auf die Überlieferungen von ʿĀ’išah, Umm Ḥabībah und Ibn ʿUmar, möge Allāh mit ihnen zufrieden sein, nachgewiesen.

4.2. Es ist Sunnah, die erste Rak’ah des Ẓuhr-Gebets zu verlängern

Abū Saʿīd Al-Ḫuḍrī, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:

„Die Iqāmah für das Ẓuhr-Gebet würde gerufen. Jemand konnte in der Zwischenzeit zum Al-Baqīʿ gehen, die Notdurft verrichten, die rituelle Gebetswaschung vornehmen, zurückkommen und den Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, immer noch in der ersten Rak’ah vorfinden, da er sie zu verlängern pflegte.“

(Muslim, Nr. 454).

Dementsprechend ist es Sunnah, die erste Rak’ah des Ẓuhr-Gebets zu verlängern. Das Gleiche gilt für jemanden, der alleine betet oder für eine Frau, die ihr Ẓuhr-Gebet verrichtet. Leider gehört diese Praxis zu einer der vernachlässigten Sunan. Wir bitten Allāh den Allmächtigen uns von denjenigen zu machen, die bestrebt sind, die Sunnah umzusetzen und daran festzuhalten.

4.3. Das Gebet bei sehr heißem Wetter aufschieben, bis es kühler wird

Dies wird durch die folgenden Überlieferungen belegt:

Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Falls eine große Hitze herrscht, wartet mit dem Gebet ab, bis es kühler wird, denn die große Hitze ist vom Lodern und vom Glühen der Hölle (arab. Fīḥ Ǧahannam).“

(Al-Buḫāriyy, Nr. 533 und 5349; Muslim, Nr. 615).

Ibn ʿUṯaymīn, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Angenommen, der Zawwāl (dt. Überschreitung des Zenits) erfolgt im Sommer um 12.00 Uhr und die Zeit für das ʿAṣr-Gebet beginnt um 16.30 Uhr, dann würde die Ibrād-Zeit (dt. Abkühlzeit) bis 16.00 Uhr andauern.“ (s. Šarḥu-l-Mumtiʿ, 2/104, 105). Ibrād ist von allgemeiner Natur und schließt sowohl jemanden ein, der in der Gemeinschaft betet, als auch den Alleinbetenden. Diese Meinung vertrat Ibn ʿUṯaymīn, möge Allāh mit ihm barmherzig sein. Das gilt auch für Frauen, denn der Ḥadīṯ von Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, ist allgemein gültig.

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