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Nachmittag (arab. ʿAṣr)
Die regelmäßigen Sunan wurden bereits ausgiebig besprochen und wir kamen zum Ergebnis, dass es vor dem ʿAṣr-Gebet nichts gibt, das praktiziert werden könnte.
Šayḫ Al-Islām Ibn Taymiyyah, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Keiner der Gelehrten sagte, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, vor dem ʿAsr-Pflichtgebet ein Sunnah-Gebet verrichtet hatte. Was in dieser Hinsicht überliefert wurde, ist entweder schwach oder fehlerhaft.“ (s. Al-Fatāwā, 23/125). Demnach ist die richtige Ansicht, und Allāh weiß es am besten, dass vor dem ʿAṣr-Gebet keine einschränkende Vorgabe in Form einer regelmäßigen Sunnah existiert und es einem frei steht, zwei oder mehr Rak’ah als allgemein freiwilliges Gebet zu verrichten, so wie man dies ja unabhängig von den Gebetszeiten macht. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich jene Zeiten, in denen es nicht erlaubt ist, ein rituelles Gebet zu verrichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, ein derartiges Gebet zu einer regelmäßigen Sunnah vor dem ʿAṣr-Gebet zu deklarieren.