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Sunan beim Qiyām (dt. Stehen im Gebet)
a) Die Hände beim beim Eröffnungs-Takbīr (arab. Takbīratu-l-Iḥrām) heben.
Ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihnen beiden, berichtet den folgenden Ḥadīṯ:
„Wenn der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, mit dem rituellen Gebet begann, hob er seine Hände, bis sie die gleiche Höhe wie seine Schultern hatten. Das Gleiche tat er, wenn er den Takbīr für die Verbeugung sprach und auch dann, wenn er sein Haupt von der Verbeugung erhob, und er sagte: سَمعَ اللّهُ لمن حَمِده ربَّنا ولكَ الحمدُ »Samiʿa-llāhu liman ḥamidah, Rabbanā wa laka-l-Ḥamd: Allāh hört denjenigen, der Ihn lobpreist. Unser Herr, und Dir gebührt das Lob.« Er pflegte es jedoch nicht in der Niederwerfung zu tun.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 735; Muslim, Nr. 390).
Ibn Hubayrah, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass das Händeheben beim Eröffnungs- Takbīr eine Sunnah und nicht verpflichtend ist.“ (s. Al-Ifṣāḥ (1/123).
Es gibt vier Positionen, an denen die Hände gemäß den Belegtexten erhoben werden sollen: beim Takbīratu-l-Iḥrām, bei der Verbeugung und beim Erheben aus der Verbeugung. Wie bereits erwähnt, werden diese drei genannten Positionen in den Ṣaḥīḥayn durch den Ḥadīṯ von Ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihnen beiden, bestätigt. Die vierte Position ist beim Aufstehen nach Beendigung des ersten Tašahhud. Dies wird ebenfalls durch einen Ḥadīṯ von Ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihnen beiden, in Al-Buḫāriyys Ṣaḥīḥ belegt.
b) Es ist Sunnah, dass die Finger beim Händeheben ausgestreckt nach oben zeigen.
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, sagte:
„Wahrlich, der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, hob seine beiden Hände ausgestreckt (nach oben), wenn er zum Gebet stand.“
(Aḥmad, Nr. 8875; Abū Dawūd, Nr. 753; At-Tirmiḏī, Nr. 240). Al-Albāniyy befand diesen Ḥadīṯ für authentisch. (Ṣaḥīḥū Abī Dawūd, 3/341).
c) Die Hände sollten in die in der Sunnah erwähnten Höhe erhoben werden.
Die Belegtexte haben gezeigt, dass es zwei Möglichkeiten gibt die Hände zu heben, und beide entsprechen der Sunnah. Im Ḥadīṯ von Ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, der in den Ṣaḥīḥayn erwähnt ist, wurde berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, seine Hände bis zu seinen Schultern hob.
(Al-Buḫāriyy, Nr. 735; Muslim, Nr. 390).
In der anderen Überlieferung von Mālik Bin Al-Ḥuwayriṯ, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, die von Muslim verzeichnet wurde, heißt es, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, seine Hände bis zu seinen Ohren hob.
(Muslim, Nr. 391).
Folglich hat man die Wahl, die Hände auf eine der beiden Arten zu heben. Es ist jedoch besser, beide Varianten von Zeit zu Zeit abwechselnd zu praktizieren.
d) Es ist Sunnah, nach dem Takbīratu-l-Iḥrām die rechte Hand auf die linke zu legen.
Wie von Ibn Hubayrah berichtet, sind sich die Gelehrten hierin einig. Möge Allāh mit ihnen allen barmherzig sein. (Al-Ifṣāḥ (1/124).
e) Es ist Sunnah, die linke Hand mit der rechten zu halten.
Die erste Variante: Die rechte Hand wird auf die linke gelegt, so wie im Ḥadīṯ von Wāˈil Bin Ḥuğr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, beschrieben:
„Ich sah den Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, wie er seine linke Hand mit seiner rechten Hand hielt, während er zum Gebet stand.“
(Abū Dawūd, Nr. 755; An-Nasāˈiyy, Nr. 888).
Al-Albāniyy befand diesen Ḥadīṯ für authentisch.
Die zweite Variante: Die rechte Hand wird auf den linken Unterarm gelegt.
Hierzu der Ḥadīṯ von Sahl Bin Saʿd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm:
„Den Menschen wurde im rituellen Gebet befohlen, die rechte Hand auf den linken Unterarm zu legen.“
(Al-Buḫāriyy (Nr. 740).
Daher kann man von Zeit zu Zeit beide Varianten abwechselnd praktizieren und somit die Vielfalt der Sunnah ausüben.
f) Es ist Sunnah, das rituelle Gebet mit einem Bittgebet zu eröffnen.
Das Eröffnungsbittgebet gibt es in zahlreichen Versionen. Daher ist es empfohlen, diese Versionen von Zeit zu Zeit abwechselnd zu verwenden. Nachfolgend sind einige Formulierungen aus der Sunnah:
f1)
سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ وَبِحَمْدِكَ , تَبَارَكَ اسْمُكَ وَتَعَالَى جَدُّكَ , وَلاَ إِلهَ غَيْرُكَ
»Subḥānaka-llāhumma wa biḥamdika, tabāraka-smuka, wa taʿāla ğadduka, wa lā ilāha ġayruk: Gepriesen bist Du, o Allāh, und Lob sei Dir. Gesegnet ist Dein Name und hocherhaben ist Deine Gewaltigkeit, und es gibt keine Gottheit außer Dir.« Dies wurde von Abū Saʿīd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert.
(Aḥmad, Nr. 11473; Abū Dawūd, Nr. 776; At-Tirmiḏī, Nr. 243; An-Nasāˈiyy, Nr. 900). Ibn Ḥağar stufte ihn als Ḥasan ein. (Natāˈiğu-l-Afkār, 1/412).
f2)
الْحَمْدُ للّهِ حَمْداً كَثِيراً طَيِّباً مُبَارَكاً فِيهِ
»Al-Ḥamdu lillāhi ḥamdan kaṯīran ṭayyiban mubārakan fīh:
Alles Lob gebührt Allāh, reichliches, gutes und gesegnetes Lob.« Über die Vorzüge dieses Bittgebets, sagte der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm: „Ich sah zwölf Engel wetteifern, um diese (Worte zu Allāh) emporzuheben.“
(Muslim, Nr. 600).
Der Ḥadīṯ wurde von Anas, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, überliefert.
f3)
اللَّهُمَّ بَاعِدْ بَيْنِي وَبَيْنَ خَطَايَايَ كَمَا بَاعَدْتَ بَيْنَ الْمَشْرِقِ وَالْمَغْرِبِ, اللَّهُمَّ نَقِّنِي مِنْ خَطَايَايَ كَمَا يُنَقَّى الثَّوْبُ الأَبْيَضُ مِنَ الدَّنَسِ, اللَّهُمَّ اغْسِلْنِي مِنْ خَطَايَايَ بِالثَّلْجِ وَالْمَاءِ وَالْبَرَدِ
»Allāhumma bāʿid baynī wa bayna ḫaṭāyāya kamā bāʿadta bayna-l-Mašriqi wa-l-Maġribi, Allāhumma naqiniyy min ḫaṭāyāya kamā yunaqqā Aṯ-Ṯaubu-l-Abyaḍ mina-d-Danas, Allāhumma iġsilī min ḫaṭāyāya bi-ṯ-Ṯalği wa-l-Māˈi wa-l-Barad:
O Allāh, trenne mich von meinen Sünden, wie Du den Osten vom Westen getrennt hast. O Allāh, reinige mich von meinen Sünden, wie das weiße Gewand vom Schmutz gereinigt wird. O Allāh, wasche mich rein von meinen Sünden mit Schnee, Wasser und Hagel.«
(Al-Buḫāriyy, Nr. 744); Muslim, Nr. 598).
f4)
اللّهُ أَكْبَرُ كَبِيراً , وَالْحَمْدُ للّهِ كَثِيراً , وَسُبْحَانَ اللّهِ بُكْرَةً وَأَصِيلاً
»Allāhu Akbaru kabīra, wa-l-Ḥamdu lillāhi kaṯīra, wa subḥāna-llāhi bukratan wa aṣīla:
Allāh ist größer, und viel Lob gebührt Allāh, und preis sei Allāh frühmorgens und spätnachmittags.« Über die Vorzüge dieses Bittgebets wurde von Ibn ʿUmar, Allāhs Wohlgefallen auf ihnen beiden, überliefert, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Ich war erstaunt über seine Wirkung! Die Tore des Himmels wurden aufgrund dessen geöffnet.“
(Muslim, Nr. 601).
g) Isti’aḏah (dt. Bei Allāh Zuflucht nehmen).
Die Zufluchtnahme ist Sunnah. Es ist empfohlen, von Zeit zu Zeit verschiedene Formulierungen zu verwenden. Folgende seien hier erwähnt:
g1)
أعوذ بالله من الشيطان الرجيم
»Aʿūḏu bi-llāhi mina-š-Šayṭāni-r-Rağīm: Ich nehme Zuflucht bei Allāh vor dem gesteinigten Teufel.«
Dies ist der Wortlaut, den die meisten Gelehrten, möge Allāh mit ihnen barmherzig sein, gewählt haben, weil Allāh, der Allmächtige, Folgendes darüber sagte:
„Wenn du nun den Qur’ān vorträgst, so suche Schutz bei Allāh vor dem gesteinigten Satan.“
(16:98)
g2)
أعوذ بالله السميع العليم من الشيطان الرجيم
»Aʿūḏu bi-llāhi-s-Samīʿu-l-ʿAlīm mina-š-Šayṭāni-r-Rağīm: Ich suche Zuflucht bei Allāh dem Allhörenden dem Allwissenden vor dem gesteinigten Teufel.«
In Bezug auf diesen Wortlaut sagt Allāh:
„Und wenn dich vom Teufel eine Eingebung aufstachelt, dann suche Zuflucht bei Allāh, denn Er ist ja der Allhörende und Allwissende.“
(41:36)
h) Basmalah.
Es ist Sunnah, nach der Zufluchtnahme die Basmalah zu sprechen. Nuʿaym Al-Muğmir, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:
„Ich betete hinter Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, als er:
»Bi-smi-llāhi-r-Raḥmāni-r-Raḥīm (dt. Mit dem Namen Allāhs des Allerbarmers des Barmherzigen)« sprach und danach die Mutter des Qurˈān (d. h. Al-Fātiḥah) rezitierte …; nachdem er den Taslīm sprach, sagte er: ‚Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist! Mein Gebet ähnelt am ehesten dem Gebet des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm.‘“
(An-Nisāˈiyy, Nr. 906; Ibn Ḥuzaymah in seinem Ṣaḥīḥ, 1/251).
Ad-Dāraquṭniyy sagte: „Dieser Ḥadīṯ ist Ṣaḥīḥ und die Überlieferer sind alle vertrauenswürdig.“ (As-Sunan, 2/46).
Dass es nicht verpflichtend ist, zeigt auch folgende Überlieferung: Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, hielt den Mann, der einige Fehler im rituellen Gebet machte, nicht dazu an, als er ihn korrigierte. Vielmehr wies er ihn nur auf die Eröffnende (Al-Fātiḥah) des Buches hin, so wie dies in einem Ḥadīṯ von Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, vorkommt. (Al-Buḫāriyy, Nr. 757; Muslim, Nr. 397).
i) Mit dem Imām »Āmīn« sagen.
Es ist Sunnah, »Āmīn« zu sagen, wenn der Imām die Al-Fātihah in den laut vorgetragenen rituellen Gemeinschaftsgebeten beendet hat.
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Sagt:
»Āmīn«, wenn der Imām es auch sagt, denn wessen »Āmīn« mit dem der Engel übereinstimmt, dessen vergangene Sünden werden vergeben.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 780; Muslim, Nr. 410).
j) Eine Sūrah nach der Al-Fātihah rezitieren.
Gemäß den meisten Gelehrten, möge Allāh mit ihnen allen barmherzig sein, entspricht es der Sunnah, eine weitere Sūrah in den ersten zwei Rak’ah zu lesen.
Abū Qatādah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, sagte:
„Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, führte uns im Gebet und rezitierte die Sūrah Al-Fātihah gefolgt von einer weiteren Sūrah in den ersten beiden Rak’ah des Mittagsgebets, wobei er die erste Rak’ah hinauszog und die zweite kurz hielt.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 759; Muslim, Nr. 451).
Nach der Al-Fātihah liest man in den laut vorgetragenen rituellen Gemeinschaftsgebeten die zusätzliche Sūrah nicht laut, sondern hört dem Imām zu. Ibn Qudāmah, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Uns ist keine Meinungsverschiedenheit der Gelehrten bekannt, dass es Sunnah ist, eine Sūrah nach Al-Fātihah in den ersten beiden Rak'ah jedes rituellen Gebets zu rezitieren.“ (Al-Muġnī, 1/568).