Suche
Die Sunan während der Verbeugung
a) Es ist Sunnah, die Hände auf die Knie zu legen, als würde man sie packen, und die Finger zu spreizen.
Abū Humayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:
„Ich bin der Kenntnisreichste unter euch im Hinblick auf das Gebet des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm. Ich sah, wie er beim Takbīr seine Hände bis zu seinen Schultern hob, und als er sich beugte, legte er seine Hände fest auf seine Knie …“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 828)
Des Weiteren überliefert ʿAbdu-llāh Bin Masʿūd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm:
. „... und er spreizte seine Finger um seine Knie ...“
(Aḥmad, Nr. 17081; Abū Dawūd, Nr. 863; An-Nasāˈiyy, Nr. 1038). An-Nasāˈiyy mit einer Überlieferungskette, die Ḥasan ist. Darüber hinaus bestärkt die Überlieferung von Wāˈil Bin Ḥuğr die ganze Angelegenheit. (Ibn Ḥuzaymah, Nr. 594).
b) Es ist Sunna, den Rücken während der Verbeugung gerade zu halten.
Dies wird durch den Ḥadīṯ von Abū Humayd As-Sāʿidiyy, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, veranschaulicht:
„… und als er sich beugte, legte er seine Hände fest auf seine Knie, dann hielt er währenddessen seinen Rücken gerade ...“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 828).
Das heißt, er beugte sich im rechten Winkel nach unten und vermied dabei, dass sein Rücken die Form eines Bogens annahm, und sein Kopf war mit seinem Rücken in einer Linie, weder höher noch niedriger, so wie dies von ʿĀ’išah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, im folgenden Ḥadīṯ, beschrieben wurde:
Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, pflegte den Kopf weder zu
„ heben noch zu senken, wenn er sich beugte. Vielmehr hielt er ihn in einer Haltung zwischen beiden.“
(Muslim, Nr. 498).
c) Es ist Sunnah, die Ellenbogen von den Körperseiten wegzuspreizen, während man sich beugt.
Damit ist gemeint, dass man die Ellenbogen von den Körperseiten entfernt.
Dies wird im Ḥadīṯ von ʿAbdu-llāh Bin Masʿūd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, wie folgt bestätigt:
„Dann beugte er sich, spreizte seine Ellbogen (von seinen Körperseiten) weg, legte seine Hände auf die Knie, spreizte seine Finger aus ...“ Er sagte: „Ich sah den Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, auf diese Art und Weise beten.“
(Aḥmad, Nr. 17081; Abū Dawūd, Nr. 863; An-Nasāˈiyy, Nr. 1038; s. Ḥāšiyah, 2).
Dies ist jedoch unter der Bedingung, dass der Betende diejenigen, die im Gebet neben ihm stehen, nicht belästigt, denn es ist nicht angemessen, dass man mit der Ausübung einer Sunnah anderen Mitbetenden zur Last fällt.
An-Nawawī, möge Allāh mit ihm barmharzig sein, sagte: „Ich kenne niemanden, der dieser Meinung widersprach, dass das Wegspreizen der Ellenbogen vom Körper während der Verbeugung empfohlen ist. At-Tirmiḏī überliefert auch, dass die Gelehrten im Allgemeinen die Meinung vertraten, dass dies sowohl beim Verbeugen als auch bei der Niederwerfung empfohlen ist.“ (s. Al-Mağmūʿ, 3/410).
d) Es ist Sunnah, die für den Rukūʿ’ überlieferten Aḏkār (Sing. Ḏikr) zu sprechen.
Nach: (سبحان ربي العظيم) »Subḥāna Rabbiyya-l-ʿAẓīm: Gepriesen ist mein Herr, der Gewaltige«, kann man einige weitere Aḏkār sprechen. Zu diesen gehören:
d1)
سُبْحَانَكَ اللَّهُمَّ رَبَّنَا وَبِحَمْدِكَ، اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِي
»Subḥānaka-llāhumma, rabbanā wa biḥamdika, Allāhumma-ġfir lī:
Gepriesen bist Du, o Allāh, unser Herr, und alles Lob gebührt Dir. O Allāh, vergib mir«; dies wird im Ḥadīṯ von ʿĀ’išah, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, erwähnt.
(Al-Buḫāriyy, Nr. 794; Muslim, Nr. 484).
d2)
سُبُّوحٌ قُدُّوسٌ رَبُّ الْمَلاَئِكَةِ وَالرُّوحِ
»Subbūḥun quddūsun Rabbu-l-Malāˈikati wa-r-Rūḥ: Gepriesener, Heiliger, Herr der Engel und des Rūḥ (Ğibrīl).«
(Muslim, Nr. 487).
d3)
اللَّهُمَّ لَكَ رَكَعْتُ , وَبِكَ آمَنْتُ , وَلَكَ أَسْلَمْتُ , خَشَعَ لَكَ سَمْعِي, وَبَصَرِي , وَمُخِّي , وَعَظْمِي , وَعَصَبِي
»Allāhumma laka rakaʿtu, wa bika āmantu, wa laka aslamtu, ḫašaʿa laka samʿī wa baṣarī, wa muḫḫī wa ʿaẓamī wa ʿaṣabī:
O Allāh, für Dich habe ich mich verbeugt, an Dich glaube ich und Dir habe ich mich ergeben. Mein Gehör, mein Sehvermögen, mein Verstand, meine Knochen und meine Nerven sind demütig vor Dir.«
(Muslim, Nr. 771).
d4)
سبحانَ ذِي الجَبَرُوتِ وَالمَلَكوتِ وَالكِبْرِياءِ وَالعَظَمَةِ »Subḥāna ḏī-l-Ğabarūti wa-l-Malakūti wa-l-Kibriyāˈi wa-l-ʿAẓamah: Gepriesen ist der Besitzer der Allmacht, des Reiches, des Stolzes und der Erhabenheit.«
(Aḥmad, Nr. 23411; Abū Dawūd, Nr. 873; An-Nasāˈiyy, Nr. 1050). Al-Albāniyy befand ihn für authentisch. (Ṣaḥīḥū Abī Dawūd, 4/27).