Suche
Die Aḏkār nach dem Taslīm der rituellen Pflichtgebete sind Sunnah
An-Nawawī, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Die Gelehrten haben den Ḏikr nach dem Gebet einstimmig empfohlen.“ (s. Al-Aḏkār, S. 66).
Es ist auch empfohlen die Stimme dabei zu erheben,
wie der Ḥadīṯ von Ibn ʿAbbās, Allāhs Wohlgefallen auf ihnen beiden, darlegt:
„Die Erhebung der Stimme beim Ḏikr wurde zur Zeit des Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, nach Beendigung der rituellen Pflichtgebete praktiziert.“
(Al-Buḫāriyy, Nr. 841; Muslim, Nr. 583).
Diese Aḏkār sind:
a) Man bittet Allāh dreimal um Vergebung, indem man »Astaġfiru-llāh« sagt. Danach sagt man:
اللَّهُمَّ أَنْتَ السَّلاَمُ وَمِنْكَ السَّلاَمُ , تَبَارَكْتَ ذَا الْجَلاَلِ وَالإِكْرَامِ
»Allāhumma Anta-s-Salām wa minka-s-Salām. Tabārakta ḏā-l-Ğalāli wa-l-Ikrām:
O Allāh, Du bist der Frieden, und von Dir ist der Frieden. Gesegnet bist Du, Besitzer von Majestät und Ehre.«
(Muslim, Nr. 591).
b)
لاَ إِلهَ إِلاَّ اللّهُ وَحْدَهُ لاَ شَرِيكَ لَهُ , لَهُ الْمُلْكُ وَلَهُ الْحَمْدُ وَهُوَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ, لاَ حَوْلَ وَلاَ قُوَّةَ إِلاَّ بِاللّهِ, لاَ إِلهَ إِلاَّ اللّهُ, وَلاَ نَعْبُدُ إِلاَّ إِيَّاهُ, لَهُ النِّعْمَةُ وَلَهُ الْفَضْلُ , وَلَهُ الثَّنَاءُ الْحَسَنُ , لاَ إِلهَ إِلاَّ اللّهُ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ , وَلَوْ كَرِهَ الْكَافِرُونَ
»Lā ilāha illā-llāh, waḥdahu la šarīka lah. Lahu-l-Mulku wa lahu-l-Ḥamdu wa huwa ʿalā kulli šayˈin qadīr. Lā ḥaulā wa lā quwwata illā bi-llāh. Lā ilāha illa-llāh, wa lā naʿbudu illā iyyāh. Lahu-n-Niʿmatu wa lahu-l-Faḍlu, wa lahu-ṯ-Ṯanāˈu-l-Ḥasan. Lā ilāha illa-llāhu muḥliṣīna lahu-d-Dīn, wa lau kariha-l-Kāfirūn: Es gibt keine Gottheit außer Allāh, Der Einzige, der keinen Teilhaber hat. Sein ist die Herrschaft, Sein ist das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge. Es gibt keine Macht noch Kraft außer durch Allāh. Es gibt keine Gottheit außer Allāh, und wir dienen niemandem außer Ihm. Sein ist die Gnade, Sein ist die Güte und Sein ist das schöne Lob. Es gibt keine Gottheit außer Allāh, zu Dem wir aufrichtig in der Religion sind, auch wenn die Glaubensverweigerer es verabscheuen.«
(Muslim, Nr. 596).
c)
لاَ إِلهَ إِلاَّ اللّهُ وَحْدَهُ لاَ شَرِيكَ لَهُ , لَهُ الْمُلْكُ وَلَهُ الْحَمْدُ وَهُوَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ , اللَّهُمَّ لاَ مَانِعَ لِمَا أَعْطَيْتَ, وَلاَ مُعْطِيَ لِمَا مَنَعْتَ , وَلاَ يَنْفَعُ ذَا الْجَدِّ مِنْكَ الْجَدُّ
»Lā ilāha illa-llāhu waḥdahu lā šarīka lah. Lahu-l-Mulku wa lahu-l-Ḥamdu wa huwa ʿalā kulli šayin qadīr. Allahumma lā māniʿa limā aʿṭayta, wa lā muʿṭiya limā manaʿt, wa la yanfaʿu ḏā-l-Ğaddi minka-l-Ğadd: Es gibt keine Gottheit außer Allāh, Der Einzige, der keinen Teilhaber hat. Sein ist die Herrschaft, Sein ist das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge. O Allāh, niemand kann vorenthalten, was Du gegeben hast, und niemand kann geben, was Du vorenthalten hast. Und nichts nützt einem Vermögenden sein Reichtum gegen Deinen Willen.«
(Al-Buḫāriyy, Nr. 844; Muslim, Nr. 593).
d) Im Anschluss daran spricht man die in der Sunnah vorkommenden Lobpreisungen. Hierzu gehören:
d1) 33-mal: سبحان الله »Subḥan Allāh: Allāh ist frei von allen Makeln und Mängeln.« 33-mal: الحمد لله »Al-Ḥamdu lillāh: Alles Lob gebührt Allāh.« 33-mal: الله أكبر »Allāhu Akbar, Allāh ist größer.« Zum Schluss sagt man: »Lā ilāha illa-llāhu waḥdahu lā šarīka lah. Lahu-l-Mulku wa lahu-l-Ḥamdu wa huwa ʿalā kulli šayin qadīr: Es gibt keine Gottheit außer Allāh, Der Einzige, der keinen Teilhaber hat. Sein ist die Herrschaft, Sein ist das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge.«
Abū Hurayrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer nach jedem rituellen Gebet 33-mal »Subhan Allāh«, 33-mal »Al-Ḥamdu lillāh« und 33-mal »Allāhu Akbar« sagt – also ingesamt 99-mal – und beim hundertsten Mal Folgendes sagt: »Es gibt keine Gottheit außer Allāh, der Einzige, der keinen Teilhaber hat. Sein ist die Herrschaft, Sein ist das Lob, und Er hat Macht über alle Dinge«, dem werden ihm seine Sünden vergeben, selbst wenn sie so zahlreich sind wie der Schaum des Meeres.“
(Muslim, Nr. 597).
d2)
33-mal: سبحان الله »Subḥan Allāh: Allāh ist frei von allen Makeln und Mängeln.« 33-mal: الحمد لله »Al-Ḥamdu lillāh: Alles Lob gebührt Allāh.« 34-mal: الله أكبر »Allāhu Akbar: Allāh ist größer.« Kaʿb Bin ʿUğrah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Es gibt Äußerungen nach jedem Pflichtgebet, wer sie sagt oder tut, wird nicht enttäuscht: 33-mal Tasbīḥ (Subḥan Allāh), 33-mal Taḥmīd (Al-Ḥamdu lillāh) und 34-mal Takbīr (Allāhu Akbar).“
(Muslim, Nr. 596).
d3) 25-mal: »Subḥan Allāh.« 25-mal: »Al-Ḥamdu lillāh.« 25-mal: »Allāhu Akbar.« 25-mal: »Lā ilāha illa-Allāh.«
Dies wurde von At-Tirmiḏī unter Berufung auf den Ḥadīṯ von ʿAbdu-llāh Bin Zayd, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, verzeichnet. (At-Tirmiḏiyy, Nr. 3413). Albāniyy befand diese Überlieferung für Ṣaḥīḥ. (Taḥqīqu Muškati-l-Maṣābīḥ, 1/307).
d4) 10-mal: Subḥan Allāh. 10-mal: Al-Ḥamdu lillāh. 10-mal: Allāhu Akbar.
Dieser Wortlaut kommt im Ḥadīṯ von ʿAbdu-llāh Bin ʿAmr, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, vor. (At-Tirmiḏiyy, Nr. 3410). Albāniyy befand ihn für Ṣaḥīḥ. (Taḥqīqu Muškati-l-Maṣābīḥ, 2/743).
Wie bereits erwähnt, ist die Regel in Bezug auf Handlungen der Anbetung, die in einer gewissen Vielfalt zu uns gelangten, von Zeit zu Zeit eben diese Handlungen abwechselnd durchzuführen.
Es ist Sunnah, die Finger beim Tasbīḥ zu benutzen, denn sowohl Aḥmad als auch At-Tirmiḏī berichten, dass der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Zählt den Tasbīḥ mit den Fingern, denn sie werden gewiss befragt und zum Sprechen gebracht werden.“ (Aḥmad, Nr. 27089; At-Tirmidhī, Nr. 3486). Albāniyy befand ihn für Ḥasan. (Ṣaḥīḥū-l-Ğāmiʿ, 2/753).
2.6.9. Die Rezitation von Ayātu-l-Kursī
Abū Umāmah, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte:
„Wer nach jedem Pflichtgebet Āyatu-l-Kursī rezitiert, steht nichts zwischen ihm und dem Eintritt ins Paradies außer dem Tod.“
(An-Nasāʾī in As-Sunanu-l-Kubrā, Nr. 9928). Al-Munḏiriyy (At-Tarġību wa-t-Tarhīb, Nr. 2373), Ibn ʿAbdi-l-Hādiyy (Al-Muḥarar, 1/198) und Ibn Al-Qayyim (Zādu-l-Maʿād, 1/303) befanden diese Überlieferung für Ṣaḥīḥ.
2.6.10. Die Rezitation der Al-Muʿawiḏatayn (d. h. Sūrah Al-Falaq und Sūrah An-Nās)
ʿUqbah Bin Nāfiʿ Bin ʿĀmir, Allāhs Wohlgefallen auf ihm, berichtet:
„Der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, befahl mir, nach jedem Gebet die Muʿawiḏatayn zu lesen.“
(Abū Dawūd, Nr. 1525).
Albāniyy sagte: „Die Überlieferungskette ist Ṣaḥīḥ.“ Ibn Ḥuzaymah und Ibn Ḥibbān befanden diese Überlieferung ebenfalls für Ṣaḥīḥ. (Ṣaḥīḥū Abī Dawūd, 5/254). Dies waren verschiedene Arten der Sunan, die dem Betenden zur Umsetzung empfohlen werden. Wir sind zwar mit dem Thema des Fağr-Gebets noch nicht zum Ende gelangt, wollten aber die oben genannten Sunan darstellen, da sie mit allen rituellen Gebeten im Zusammenhang stehen. Allāh weiß es am besten.