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Frage In Bezug auf die Buße des Geschlechtsaktes tagsüber im Ramadân: Zählt das Fasten der restlichen Tage von Ramadân zu den 60 Tagen, die als Buße auferlegt sind, oder darf man erst nach Ramadân mit der Buße beginnen? Antwort Der Lobpreis ist Allâhs!
Frage
Ich beabsichtigte sechs Tage im Schawwâl zu fasten und verpasste Ramadân-Tage nachzuholen. Nach dem ich vier Tage gefastet hatte, sagte man mir, dass dies nicht rechtens sei. Was soll ich nun machen?
Antwort
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Gemäß unserer Meinung ist es nicht rechtens, die sechs Tage von Schawwâl und die nachzuholenden Fastentage mit einer Absicht zu kombinieren. Deine gefasteten Tage gelten als nachgefastete Tage und brauchen nicht wiederholt zu werden. Es ist aber gut, wenn du sie vorsichtshalber wiederholst um dich von jeglicher Schuld zu befreien und die Meinung jener zu berücksichtigen, die meinen, dass derart gefastete Tage als freiwilliges Fasten zählen und nicht als nachgeholte Pflichtfastentage.
Und Allâh weiß es am besten.