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Vetternwirtschaft

Under category : fatawa
1542 2013/04/11 2024/11/14

Frage

Ehrwürdiger Scheich, ich habe eine Frage: Vier Jahre lang war ich arbeitslos, und gegen ein sehr geringes Monatsgehalt wurde ich in einem privaten Labor angestellt. Ich hatte mich um eine Stelle beim Gesundheitsministerium beworben, wurde schriftlich geprüft und konnte diese Prüfung bestehen. Alsdann wurden eine Gruppe von Bewerbern und ich zu einem Vorstellungsgespräch aufgefordert. So ging ich dorthin und traf die Verantwortlichen.

Mein Bruder sprach mit einigen von ihnen, damit ich die Stelle bekomme. Sie haben ihm das versprochen. Mein Bruder versicherte mir, dass ich die Stelle bekommen werde. Meine Qualifikationen, Erfahrungen und nicht zuletzt seine Fürsprache - oder ehrlich gesagt die Beziehungen - halfen dabei. Ich – meinerseits - hatte das nicht von ihm verlangt, und reagierte auf seine Fürsprache überhaupt nicht.

Es hätte sein können, dass ich von ihm erfahren wollte, ob ich die Stelle bekommen werde oder nicht. Ehrwürdiger Scheich, wäre das Gehalt aus diesem Beruf widerrechtlich, wenn ich diesen Beruf akzeptierte? Oder ist dieser Beruf im Grunde widerrechtlich? Übrigens, ich habe lange unter Arbeitslosigkeit gelitten, und was ich jetzt verdiene, genügt mir nicht immer. Was sagt der Islâm dazu?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Grundsätzlich sind Fürsprachen erlaubt. Ferner gehört es zu den guten Dingen, die Allâh gebietet und wozu Er anhält. Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Legt Fürsprache ein, um belohnt zu werden, auch wenn Allâh durch die Worte Seines Gesandten verfügt, was Er bereits entschieden hat." Von Al-Buchârî und Muslim übereinstimmend überliefert.

Der Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Wer seinem Nächsten Hilfe leistet, dem leistet Allâh Hilfe." Von Al-Buchârî und Muslim übereinstimmend überliefert.

Fürsprachen sind erst dann verboten, wenn sich daraus Verbotenes ergibt, wie z. B. Legitimieren eines Unrechtes, Annullieren eines Rechtes oder Ähnliches.

Darauf aufbauend meinen wir, die Fürsprache deines Bruders ist erlaubt, wenn du dadurch zu deinem guten Recht kommst, es ist aber absolut verboten, wenn du dadurch Rechte Anderer nicht wahrst.

Und Allâh weiß es am besten.  

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