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Die Sunnah für den Weg in die Moschee

63315 2007/11/30 2024/12/22

die sunnah für den weg in die moschee

 

1. dass man früh in die moschee geht: der gesandte allahs, allahs gnade und frieden seien mit ihm, hat gesagt: "wenn die leute wüssten, was es mit dem ruf zum gebet und der ersten reihe auf sich hat und auf nichts anderes kämen, als auszulosen, wer es darf,  würden sie auslosen; wenn sie wüssten, was es mit dem frühen gang in die moschee auf sich hat, würden sie darum wetteifern; und wenn sie wüssten, was es mit der dunkelheit und mit der morgendämmerung auf sich hat, würden sie kommen, auch wenn sie kriechen müssten." (über diesen hadith gibt es einen konsens.)

2. dass man das bittgebet für den gang in die moschee sagt: "o allah, lass in meinem herzen licht sein, auf meiner zunge licht sein, in meinem gehör licht sein, in meinem blick licht sein, hinter mir licht sein, vor mir licht sein, über mir licht sein und unter mir licht sein, und gib mir licht."  (von muslim überliefert)

3. dass man ruhig und resektabel geht. er, allahs gnade und frieden seien mit ihm, hat gesagt: "wenn ihr den ruf zum gebet hört, geht zur moschee. ich rate euch, ruhig und ehrfurchtsvoll zu sein..." (von al buchaariyy und muslim überliefert)

es ist ehrfürchtig, seinen blick beim anblick des anderen geschlechts zu senken, eine ruhige stimme zu bewahren und sich nicht umzudrehen.

4. dass man zu fuß zur moschee geht. die vorschriftengelehrten schreiben, dass es sunnah ist, dass man kleine schritte macht und sich beim gehen zur moschee nicht beeilt, sodass man mehr gute taten verrichtet hat; das in anlehnung an die islamischen texte, die den vorteil davon aufzeigen, wenn man viele schritte zur moschee zu gehen hat. er, allahs gnade und frieden seien mit ihm, hat gesagt: ",soll ich euch etwas sagen, das sünden und fehler sühnt und stufen höher bringt?` man antwortete ihm: ,doch, o gesandter allahs!` dazu gehörte das viele gehen zu moscheen ..." (von muslim überliefert)

5. dass man ein bittgebet macht, während man in die moschee eintritt: ",o allah, öffne mir die türen deiner gnade!`" "wenn einer von euch in die moschee eintritt, dann bitte er allah um gande für den propheten, allahs gnade und frieden seien mit ihm, und sage: ,o allah, öffne mir die türen deiner gnade!`" (von al nasaaiy, ibn maadschah, ibn chuzaimah und ibn habbaan überliefert)

6. dass man mit dem rechten fuß in die moschee eintritt. denn anas ibn maalik, allah sei mit ihm zufrieden, sagte: "es gehört zur sunnah, dass du, wenn du in die moschee eintrittst, mit dem rechten fuß anfängst und dass du, wenn du aus ihr hinausgehst, mit dem linken fuß anfängst. (von al haakim überliefert. er sagte, dass dieser hadith nach dem bedingungen von muslim authenisch ist. al dhahabiyy stimmte ihm zu.)

7. dass man sich in die erste reihe stellt: "wenn die leute wüssten, was es mit dem ruf zum gebet und der ersten reihe auf sich hat und auf nichts anderes kämen, als auszulosen, wer es darf, würden sie auslosen." (von al buchaariyy und muslim überliefert)

8. dass man ein bittgebet macht, während man aus der moschee geht: "und wenn er austritt, sage er: ,o allah, gib mir von deinem überfluss!`" (von muslim erwähnt. bei al nasaaiyy ist hinzugefügt, dass man auch beim austreten aus der moschee allah um gnade für den gesandten bittet.)

9. dass man beim austreten aus der moschee mit dem linken fuß austritt: wegen der vorangegangenen aussage von anas über das anfangen mit dem rechten fuß.

10. dass man das gebet zur begrüßung der moschee verrichtet: "wenn einer von euch in die moschee eintritt, setze er sich nicht hin, ehe er zwei gebetseinheiten verrichtet hat." (über diesen hadith gibt es einen konsens.)

- al schaafiiyy sagte, dass es das gebet zur begrüßung der moschee in der islamischen vorschriftenlehre gibt, auch wenn es eine zeit ist, zu der es verboten ist zu beten.

- al haafidh sagte, dass die ahl  al fatuaa einstimmig der meinung sind, dass das gebet zur begrüßung der moschee eine sunnah ist.

- die summe dieser sunnahs, die der moslem beim gang zur moschee, um die 5 pflichtgebete zu verrichten, beachtet, beträgt 50 sunnahs. 

 

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