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Die Rechte von Nicht-Muslimen im Islam (teil 3 von 13):Nicht-muslimische Bewohner

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1575 2015/02/15 2024/11/22

Gott hat die Menschen mit einer bestimmten Würde geschaffen, Muslime und Nicht-Muslime gleichermaßen, und Er hat ihren Rang über vieles Seiner Schöpfung erhoben.  Gott sagt im Qur´an:


Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben.” (Quran 17:70)


Als ein Zwichen der Ehre und um seinen Rang zu erhöhen, befahl Gott den Engeln, sich aus Demut vor Adam, dem Vater der Menschheit, niederwerfen.  Gott teilt uns im Qur´an mit:


Und als Wir da zu den Engeln sprachen: "Werft euch vor Adam nieder", da warfen sie sich nieder, außer Iblis. Er weigerte sich.(Quran 20:116)


Gott hat der Menschheit viel Segen angedeihen lassen, einige sind offensichtlich, während andere verborgen sind.  Zum Beispiel stellte Erdie Himmel und die Erde den Menschen zur Verfügung, um sie zu ehren. Er sagt:


Allah ist es, der die Himmel und die Erde erschuf und Wasser aus den Wolken niederregnen ließ und damit Früchte zu eurem Unterhalt hervorbrachte; und Er hat euch die Schiffe dienstbar gemacht, damit sie auf dem Meer auf Seinen Befehl fahren, und Er hat euch die Flüsse dienstbar gemacht.(Quran 14:32-34)


Der Gott-gegebene Rang der Menschheit bildet die Grundlage des Grundprinzips der Menschenwürde im Islam; egal ob die Person Muslim oder Nicht-Muslim ist.  Der Islam betont, dass der Ursprung der Menschheit ein einziger ist; daher besitzen alle Menschen bestimmte Rechte den anderen gegenüber.  Gott sagt:


Allah ist es, der die Himmel und die Erde erschuf und Wasser aus den Wolken niederregnen ließ und damit Früchte zu eurem Unterhalt hervorbrachte; und Er hat euch die Schiffe dienstbar gemacht, damit sie auf dem Meer auf Seinen Befehl fahren, und Er hat euch die Flüsse dienstbar gemacht.(Quran 49:13)


Der Gesandte Gottes erklärte diese Tatsache in seiner Abschiedspilgerfahrt, indem er sich an die größte Versammlung in der arabischen Geschichte wandte:


“Ihr Menschen, hört, dass euer Herr Einer ist.  Ihr sollt wissen, dass kein Araber einen Vorrang vor einem Nicht-Araber besitzt, und kein Nicht-Araber besitzt einen Vorrang vor einem Araber, und auch kein roter vor einem schwarzen Mann, kein schwarzer vor ein roten Mann, außer in seiner Gottesfurcht.  Habe ich euch die Botschaft überbracht?”[1]


Ein Beispiel für die Bewahrung der Menschenwürde von Nicht-Muslimen ist das Recht darauf, dass ihre Gefühle respektiert werden, beispielsweise dass ihnen gegenüber gutes Benehmen in Ansprachen und Diskussionen gegenüber gebracht wird, in Gehorsamkeit zu dem Befehl Gottes:


Und wenn sie ein Hauch von der Strafe deines Herrn berührt, dann werden sie sicher sagen: "O wehe uns, wir waren wahrlich Frevler!’” (Quran 21:46)


Nicht-Muslime besitzen das Recht, dass man sich über ihren religiösen Glauben nicht lustig macht.  Es mag keine Übertreibung sein, festzustellen, dass keine andere Religionsgemeinschaft oder Sekte auf der Welt so fair gegenüber anderen Ansichten ist.  Lasst uns als Beispiel einen Vers aus dem Qur an betrachten:


Sprich: "Wer gibt euch Nahrung von den Himmeln und der Erde?" Sprich: "Allah. Entweder wir sind oder ihr seid auf dem rechten Weg oder in offenkundigem Irrtum.” (Quran 34:24)


Dieser Vers endet mit dem, was arabische Sprachwissenschaftler als rhetorische Frage bezeichnen, deren Antwort zum Allgemeinwissen gehört, dass von den Zuhörern vorausgesetzt wird.  Dieser Vers blendet die Sicherheit mit Zweifel: Muslime folgen der Rechtleitung und der Irrtum der Nichtgläubgen wird als etwas Zweifelhaftes vorgestellt.  Indem Er dies tut, betont Gott die Wahrheit, in dem Er dem Leser gestattet, Seinen eigenen Schluss zu ziehen.  Gott sagt in diesem Vers nicht, wer der Rechtleitung folgt und wer nicht.  Der Vers behandelt dien fiktiven “Gegner” mit Gerechtigkeit, indem er ein Argument präsentiert, und dem Zuhörer erlaubt, zu urteilen.  Az-Zamakhshiri, ein klassischer Sprachwissenschaftler und Qur´anausleger, bearbeitet diese Tatsache:


‘Dies ist vergleichende Rede: wer sie hört, Unterstützer wie auch Gegner, wird der Person, an die sich die Rede richtet, sagen, dass der Redner ihn gerecht behandelt hat.  Sie lässt den Hörer den unvermeidlichen Schluss ziehen, nachdem das Argument präsentiert wurde, dass kein Zweifel daran besteht, wer der Rechtleitung folgt und wer im Irrtum ist.  Andeutungen der Tatsachen, als wäre die Frage ein Rätsel, liefert einen überzeugenderen Beweis für die Wahrheit, der Gegner wird sanft entwaffnet, ohne dass hasserfüllte Ressentiments auftauchen.’[2]

Ein Beispiel für diesen Stil, den der Qur´an anwendet, wäre wenn jemand in einer Diskussion sagt: ´Gott weiss, wer die Wahrheit spricht und wer ein Lügner ist.´[3]


Gott hat den Muslimen verboten, schlecht von den Göttern und Gottheiten zu sprechen, die die Nicht-Muslime anbeten, damit diese wiederum nicht schlecht von dem Einen, Wahren Gott sprechen.  Es wird schwer sein, ein vergleichbares Beispiel in irgendeiner Schrift der anderen Weltreligionen zu finden.  Wenn die Götzendiener die Muslime schlecht von ihren Göttern sprechen hören würden, dann könnte dies dazu führen, dass sie schlecht von Allah (dem persönlichen und richtigen Namen Gottes) sprechen.  Auch wenn die Muslime schlecht von den Gottheiten der Götzendiener sprechen würden, könnte dies dazu führen, dass die Götzendiener ihre verletzten Gefühle dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie die Gefühle der Muslime verletzen.  Ein derartiges Szenario verstößt gegen die Menschenwürde auf beiden Seiten und würde zu gegenseitiger Ablehnung und Hass führen.  Gott sagt im Qur´an:


Und schmäht die nicht, welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah schmähen. Also lassen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen. Dann aber werden sie zu ihrem Herrn heimkehren; und Er wird ihnen verkünden, was sie getan haben.” (Quran 6:108)



Footnotes:

[1] Musnad Ahmad

[2] Zamakhshiri, ‘Kashhaf,’ vol. 12, p. 226

[3] Aayed, Saleh Hussain, ‘Huquq Ghayr al-Muslimeen fi Bilad il-Islam,’ p. 17

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