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7.Das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten:
7- das rechte gebieten und das verwerfliche verbieten:
abu sa'id al-khudri (allahs wohlgefallen auf ihnen beiden), hat gesagt: ich hörte allahs gesandten (r) sagen:
“wer von euch etwas zu verabscheuendes sieht, soll es mit seiner hand verändern, und wenn er dies nicht vermag, so soll er es mit seiner zunge verändern, und wenn er (selbst) das nicht vermag, dann mit seinem herzen, und dies ist das mindeste an glauben.”
(sahih muslim)
von abdullah ibn abbas (allahs wohlgefallen auf ihnen beiden) wird berichtet: eines tages sah der gesandte allahs (r) einen mann, der einen goldenen ring am finger trug. der prophet nahm den ring von seinem finger und warf ihn weg, wobei er sagte:
“wer auch immer ein stück glühender kohle auf seine hand legen will, der lege sie darauf.” nachdem der prophet (e) gegangen war, wurde der mann aufgefordert, den ring aufzuheben und ihn auf andere weise zu verwenden. daraufhin sagte er: “bei allah: nun, da der prophet (e) diesen ring weggeworfen hat, werde ich ihn niemals aufheben.” (sahih muslim, hadith nr.2090)