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Die Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich des Umgangs mit Nicht-Muslimen
Zu Beginn des Abschnitts über die Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit Nicht-Muslimen möchte ich den Orientalisten Louis Jung zitieren. Dies ist eine Einführung über einige Facetten der Toleranz und Nachsicht den Nicht-Muslimen gegenüber. Er sagte: „Es gibt Dinge, die der Westen noch von der islamischen Zivilisation lernen muss. Eines davon ist die großzügige und tolerante Sichtweise der Araber. [Die Araber und Europa, S.10, zitiert wird aus dem Buch: „Das sagen sie über den Islam“, S.327]. Im Folgenden werden einige Facetten der Toleranz und Nachsicht gegenüber den Nicht-Muslimen aufgezeigt.
- 1. Eine Seite der Toleranz und Nachsicht des Islam gegenüber Nicht-Muslimen ist, dass er alle wirtschaftlichen Beziehungen mit ihnen erlaubt hat, wie Kaufgeschäfte, Unternehmensführung, Mietverträge, Tauschgeschäfte etc.. All das erfolgt gemäß den Scharia-Richtlinien, die den Schutz vor jeglichen Schäden gewährleisten und die Rechte wahren. Auch erfolgt das durch die beidseitige Einigung und das Wissen über diese Verträge und Vertragsgegenstände sowie die Voraussetzungen. So berichtet ‘Aischa (möge Allah Wohlgefallen an ihr haben), dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) Essen von einem Juden kaufte und diesem sein Schild als Pfand hinterließ. Der Islam verbietet solche Beziehungen nicht, es sei denn, es ergibt sich Schaden oder Ungerechtigkeit, wie etwa Zinsen oder Glücksspiel, denn diese sind verboten, auch für die Muslime untereinander. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(O die ihr glaubt, verschlingt nicht den Zins um ein Vielfaches vermehrt, sondern fürchtet Allah, auf dass es euch wohl ergehen möge!) (Qur`an 3:130)
Allah sagt auch:
(O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge! Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?) (Qur`an 5:90-91)
- 2. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört es auch, dass es erlaubt ist, in ihren Gebetsstätten zu beten. So wird überliefert, dass abu Musa in einer Kirche in Damaskus namens Nahya gebetet hat. Wobei es nicht wünschenswert ist, wenn sich darin Skulpturen oder Bilder befinden, es sei denn es lässt sich kein anderer Platz finden. Wie Omar (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) zu einem Christen sagte: „Wir betreten eure Kirchen wegen den Bilder bzw. Skulpturen nicht.“
- 3. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört ebenfalls, dass die Nicht-Muslime in die Moschee eintreten dürfen, wenn sie ein bestimmtes Interesse haben. Eine Ausnahme stellt die heilige Moschee in Makkah dar. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) empfing Delegationen in seiner Moschee in Medina und hat ihnen das (Betreten) nicht verboten. Dies zeigt auch die bekannte Geschichte von Thumama ibn Athal. Abu Huraira (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) berichtete:
„Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) entsandte Leute Richtung Najd. Sie kamen mit einem Mann vom Stamm Hanifa, der Thumama ibn Athal hieß, ein Oberhaupt des Stammes von al-Yamama. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) fragte: „Was hast du Thumama?“ Er sagte: „O Muhammad, ich bringe dir folgende frohe Nachricht. Wenn du mich tötest, dann tötest du einen Adligen. Und wenn du gnädig bist, dann bist du einem Dankenden gnädig. Wenn du Geld willst, so frage danach und du bekommst davon was du willst.“ Der Prophet verließ ihn und kam am nächsten Tag wieder. Er fragte ihn: „Was hast du Thumama?“ Er antwortete: „Was ich auch gestern sagte, wenn du gnädig bist, bist du einem Dankenden gnädig und wenn du tötest, tötest du einen Adligen. Und wenn du Geld willst, bekommst du so viel wie du magst.“ Wieder verließ ihn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und kam am nächsten Tag wieder und fragte wieder: „Was hast du Thumama?“ Er antwortete wieder: „Was ich auch gestern sagte, wenn du gnädig bist, bist du einem Dankenden gnädig und wenn du tötest, tötest du einen Adligen. Und wenn du Geld willst, bekommst du so viel wie du magst.“ Da sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Lasst ihn frei!“ Thumama ging, nachdem er freigelassen wurde, zu einem der Moschee nahegelegenen Garten, wusch sich, kam zum Propheten zurück und sagte das Glaubensbekenntnis: „Asch-hadu al-la ilaha illa Allah wa asch-hadu anna Muhammad rasul Allah.“ Er sagte weiter: „O Muhammad, bei Allah, kein Gesicht war mir auf dieser Welt verhasster als dein Gesicht und jetzt ist es das mir liebste Gesicht auf dieser Welt, und es gab keine Religion, die mir verhasster war als deine Religion und jetzt ist sie mir die liebste, und kein Land war mir mehr verhasst als dein Land und jetzt ist es das mir am liebste. Deine Leute haben mich gefangen genommen, als ich zur ‘Umra wollte. Was soll ich nun tun?“ Der Prophet verkündete ihm eine frohe Botschaft und befahl ihm die Umra zu verrichten. Als nun Thumama in Makkah ankam, fragte ihn jemand: „Hast du die Religion deiner Väter verlassen und bist Muhammad gefolgt?“ Er sagte: „Ich bin Muslim geworden und bei Allah, ihr bekommt kein Weizenkorn, bis der Prophet es erlaubt.“
- 4. Ein weiterer Aspekt der Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen ist, dass es erlaubt ist, ihre Kranken zu besuchen und sie zu trösten, sowie bei Allah für sie um Gesundheit zu bitten. So berichtet Anas (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden):
„Ein jüdischer Junge war ein Diener des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Als dieser Junge krank wurde, besuchte ihn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und setzte sich neben seinem Kopf nieder, dann sagte er: „Nimm den Islam an!“ Da schaute der Junge zu seinem Vater. Dieser sagte: „Gehorche abu al-Qasim (dem Propheten)!“ Er nahm den Islam an. Als dann der Prophet rausging, sagte er: „Allah gebührt der Dank, der ihn vor der Hölle errettet hat.“ (Buchari)
- 5. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslime gehört auch, dass es erlaubt ist, ihnen beim Tod ihrer Nahestehenden Beileid auszusprechen und sie zu trösten. So berichtet Abu Huraira (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben), dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte:
„Ich bat Allah um Erlaubnis, für meine Mutter um Vergebung zu bitten, jedoch erlaubte Er es mir nicht. Und ich bat Ihn um Erlaubnis, ihr Grab zu besuchen. Dies erlaubte Er mir.“ (Muslim)
- 6. Auch gehört es zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen, dass es erlaubt ist, für sie zu spenden, wenn sie nicht kriegerisch bzw. feindselig sind, und sie zu beschenken. Als für Abdullah ibn ‘Amr (möge Allah Wohlgefallen an ihm finden) eine Ziege geschlachtet wurde, kam er und sagte: „Habt ihr unseren jüdischen Nachbarn etwas davon geschenkt? Habt ihr unseren jüdischen Nachbarn etwas davon geschenkt? Ich habe vom Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) gehört, dass er sagte:
„Jibril empfahl mir so eindringlich die Güte zum Nachbarn, bis ich dachte, dass er ihn als Erben einsetzen würde.“ (At-Tirmidhi)
Es geht sogar soweit, dass es erlaubt ist, die Almosen, die den bedürftigen Muslimen zustehen, denjenigen auszuzahlen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen, wenn damit ein Nutzen für die Muslime, das Abwenden eines Übels, das Annehmen des Islam oder die Verteidigung von diesem erzielt wird. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Die Almosen sind nur für … diejenigen, deren Herzen vertraut gemacht werden sollen) (Qur`an 9:60)
Auch als ‘Umar (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) einen armen, schwachen Bettler von den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitab) sah, befahl er, ihm Geld von der Staatskasse (Bayt al-Mal) zu geben und sagte:
„Schaut nach anderen seinesgleichen und gebt ihnen das, was ihren Bedarf und den ihrer Familien deckt, denn Allah, der Hocherhabene sagt:
(Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen …) (Qur`an 9:60)
Die Armen sind die Muslime und die Bedürftigen sind die Leute der Schrift (Ahl al-Kitab).“
- 7. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, dass es erlaubt ist, dass der Muslim seine nicht-muslimischen Verwandten besucht. Es wurde sogar befohlen, sie gut zu behandeln und nicht den Kontakt zu ihnen abzubrechen. So berichtet Asma bint abu Bakr (möge Allah Wohlgefallen an ihr haben): „Meine Mutter, die ungläubig war, kam mich besuchen. Ich fragte den Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Meine Mutter kommt mich besuchen und sie ist eine Götzendienerin, soll ich den Kontakt zu ihr dennoch pflegen?“ Er sagte:
„Ja, pflege den Kontakt zu deiner Mutter.“ (Buchari)
- 8. Auch gehört zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen, dass es erlaubt ist, von ihrem Geschirr zu speisen und ihre Kleidung zu tragen, wenn sie nicht aus Verbotenem produziert worden sind, wie etwa Gold oder nicht-muslimische Kleidung, laut dem Ausspruch, den abu Tha’laba al-Khuschani überliefert hat.
Er sagte: „O Prophet, wir leben in einem Stamm, der aus den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitab) besteht. Dürfen wir aus ihrem Geschirr speisen?“ Er sagte: „Wenn ihr anderes Geschirr findet, dann esst nicht aus ihrem, wenn ihr keines findet, dann wascht es und esst daraus.“ (Buchari)
- 9. Es gehört auch zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit Nicht-Muslimen, dass es erlaubt ist, von den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitab) zu heiraten und von ihrer Nahrung zu essen, wenn diese halal ist, gemäß dem Vers:
(Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt, als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten.)
(Qur`an 5:5)
10. Desweiteren gehört auch zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen, dass ihnen ihre Ehe, die sie vor dem Islam geschlossen hatten, anerkannt wird. So verfuhr der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit den Nicht-Muslimen, die den Islam angenommen hatten. So geschah es mit Ghailan ibn Salama ath-Thaqafi, der zehn Ehefrauen hatte, als er Muslim wurde. Da sagte ihm der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Wähle vier von ihnen aus!“ (At-Tirmidhi)
11. Auch gehört zur Toleranz und Nachsicht des Islam, dass es erlaubt ist, das Fleisch der geschächteten Vierbeiner unter dem Vieh nur von den Leuten der Schrift (Ahl al-Kitab) zu essen, wenn diese den Namen Gottes beim Schächten erwähnt haben. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel.) (Qur`an 6:121)
12. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, dass es erlaubt ist, ihnen Schutz und Sicherheit zu gewähren. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist.) (Qur`an 9:6)
13. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch Folgendes: Wenn ein Nicht-Muslim eine Straftat gegen einen Muslim begangen hat, die in einem islamischen Staat eine Sanktion zur Folge hat, wird derjenige, dessen Recht verletzt wurde oder sein gesetzlicher Stellvertreter vor die Wahl gestellt, ob sie Gnade walten lassen, einen (materiellen) Schadensersatz dafür nehmen oder die Sanktion durchführen lassen. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Und Wir haben ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn; und (auch) für Verwundungen Wiedervergeltung. Wer es aber als Almosen erlässt, für den ist es eine Sühne.) (Qur`an 5:45)
14. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch Folgendes: Es ist den Muslimen verboten, andere Religionen zu beschimpfen, zu beleidigen oder sich herablassend über sie zu äußern. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Und schmäht nicht diejenigen, die sie außer Allah anrufen, damit sie nicht in Übertretung ohne Wissen Allah schmähen!) (Qur`an 6:108)
15. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, dass den Muslimen vorgeschrieben ist, ihre Versprechungen und Abmachungen (bei Verträgen etwa) einzuhalten. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!) (Qur`an 5:1)
Auch hat der Islam befohlen, zu den Nicht-Muslimen bei Verträgen und Abkommen treu zu sein; und der Islam hat den Verrat verboten. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.) (Qur`an 17:34)
16. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, dass ihr Leben, ihr Vermögen und ihre Ehre zu respektieren sind, sodass es verboten ist, ihnen Unrecht zu tun, ihnen feindselig zu begegnen, etwas von ihren Rechten zu mindern oder sie schlecht zu behandeln. So sagt Allah, der Allerbarmer: (Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss, Allah liebt die Gerechten.) (Qur`an 60:8)
Auch sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„Derjenige, der einem Verbündeten Unrecht zufügt oder sein Recht verletzt oder ihm mehr auferlegt, als dieser zu leisten vermag oder von ihm etwas nimmt, ohne seine Einwilligung, so bin ich derjenige, der am Tag der Auferstehung gegen ihn ist.“ (Sunan abu Dawud, Bd. 3, S. 170, Nr. 3052).
Auch sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„Wer einen Verbündeten tötet, riecht nicht (einmal) den Geruch des Paradieses. Und der Geruch des Paradieses ist aus einem Abstand von 40 Jahren zu riechen.“ (Buchari)
17. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört ebenfalls, dass den Ahl ath-Thimma (Schutzbefohlenen) von den Nicht-Muslimen, soziale Sicherheit in einem islamischen Land zusteht, gemäß der Handlung des zweiten Kalifen, Umar ibn al-Khattab (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben), als er einen alten Mann von den Juden sah, wie er um Geld bettelte. Als er nach ihm fragte, erfuhr er, dass er zu den Ahl al-Jizya (Tributzahlern) gehörte. Da sagte ‘Umar zu ihm: „Wir wären dir gegenüber nicht gerecht, wenn wir von dir den Tribut während deiner Jugend zwar genommen haben, dich jetzt im Alter aber im Stich lassen würden.“ Er nahm ihn an der Hand, ging mit ihm zu sich nach Hause und gab ihm, was er an Essen und Kleidung fand und ließ dem Wärter des Bayt al-Mal mitteilen: „Schaut nach anderen seinesgleichen und gebt ihnen, was ihren Bedarf und den ihrer Familien deckt, denn Allah, der hocherhabene, sagt:
(Die Almosen sind nur für die Armen, die Bedürftigen …) (Qur`an 9:60)
Die Armen sind die Muslime und die Bedürftigen sind die Leute der Schrift (Ahl al-Kitab).
18. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch Folgendes: Er hat die Muslime dazu angehalten, den Feinden unter den Nicht-Muslimen zu vergeben und zu verzeihen, trotz der Möglichkeit, diese zu bestrafen, um so ihre Herzen zu gewinnen, und um zu zeigen, dass der Islam eine Religion voller Toleranz und Nachsicht, Liebe und Barmherzigkeit ist, und nicht eine Religion, die darauf abzielt, die nächstbeste Gelegenheit zu ergreifen, um zu unterdrücken und zu tyrannisieren. So sagt Allah, der Hocherhabene, zu Seinem Propheten:
(Dafür, dass sie ihr Abkommen brachen, haben Wir sie verflucht und ihre Herzen hart gemacht. Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren. Und du wirst immer wieder Verrat von ihnen erfahren – bis auf wenige von ihnen. Aber verzeihe ihnen und übe Nachsicht. Gewiss, Allah liebt die Gutes Tuenden.) (Qur`an 5:13)
Auch sagt Allah:
(Viele von den Leuten der Schrift möchten euch, nachdem ihr den Glauben (angenommen) habt, wieder zu Ungläubigen machen, aus Missgunst von sich selbst aus, nachdem ihnen die Wahrheit klargeworden ist. Doch verzeiht und seid nachsichtig, bis Allah mit Seiner Anordnung kommt! Allah hat zu allem die Macht.) (Qur`an 2:109)
Und Er sagt:
(Sag zu denjenigen, die glauben, sie sollen denjenigen vergeben, die nicht Allahs Tage erhoffen, auf dass Er einem (jeden) Volk das vergelte, was sie erworben haben.) (Qur`an 45:14)
19. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, sie in schönster Weise einzuladen, ihnen Hoffnung zu geben und sie daran zu erinnern, dass Allah ihre Sünden vergibt, sowie sie nicht an Seiner Barmherzigkeit und Vergebung verzweifeln zu lassen. So sagt Allah, der Hocherhabene:
(Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. Wenn sie aber (dazu) zurückkehren, – so hat sich schon die Gesetzmäßigkeit an den Früheren vollzogen.) (Qur`an 8:38)
20. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Umgang mit den Nicht-Muslimen gehört auch, dass er dazu angehalten hat, für alle Menschen das Gute zu wollen und machte es zu einer Eigenschaft des Glaubens, weil es eine Religion des Friedens und der Liebe ist. So sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):
„O Abu Huraira, sei fromm, dann gehörst du zu den besten Dienern! Sei genügsam, dann gehörst du den dankbarsten Menschen! Wünsche den Menschen das, was du dir selbst wünschst, dann bist du gläubig! Sei gut zu deinen Nächsten, dann bist du ein Muslim! Und lache nicht viel, denn das viele Lachen tötet das Herz!“