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Die Toleranz und Nachsicht des Islam beim Fasten

1638 2013/11/10 2024/12/26

Das Fasten wurde unter anderem vorgeschrieben, damit der Muslim das Leiden seiner bedürftigen Geschwister von den Armen mitfühlt und verspürt, damit er ihre Rechte erfüllt, sich nach ihnen erkundigt, ihre Bedürfnisse deckt, gütig und fürsorglich mit ihnen ist und ihnen Gutes tut. Das Fasten ist auch ein Kampf des Menschen, zwischen sich und seinen Wünschen und Begierden, um so den Rang seiner Seele zu erhöhen und um sich von schlechten Worten und den schlechten Taten fernzuhalten. Im Folgenden werden einige Facetten der Toleranz und der Nachsicht des Islam beim Fasten vorgestellt:

  1. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam gehört, dass er das Fasten nur einen Monat im Jahr vorgeschrieben hat, nämlich im Monat Ramadan. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Qur‘an als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.) (Qur`an 2:185)

  1. Auch gehört zur Toleranz und Nachsicht, dass er das Fasten an bestimmten Zeiten festgemacht hat, damit der Muslim nicht in Bedrängnis gerät, im Hinblick auf Beginn und Ende. So darf weder mehr, noch weniger gefastet werden und begonnen wird vom Fajr bis zum Sonnenuntergang. So sagt Allah, der Hocherhabene: (Erlaubt ist euch, in der Nacht des Fastens mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allah weiß, dass ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allah für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht.) (Qur`an 2:187)
  2. Es gehört auch zur Toleranz und Nachsicht beim Fasten, dass es nicht erlaubt ist, ohne Fastenbrechen das Fasten fortzusetzen, weil darin große Erschwernis und Bedrängnis für den Muslim liegt. Man hat sich an das Vorgeschriebene zu halten. So sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Man darf nicht ohne sein  Fasten zu brechen weiter fasten.“ (ibn Hibban)

  1. Zur Toleranz und Nachsicht beim Fasten zählt auch, dass Er dafür einen großartigen Lohn, ohne Grenzen, versprochen hat, angesichts der Tatsache, dass es eine leichte Verrichtung ist. So sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Allah, der Hocherhabene, sagt: „Jede Handlung des Sohnes von Adam gehört ihm selbst, außer dem Fasten. Es ist Mein, und Ich werde ihn dafür entlohnen. Das Fasten ist ein Schutz. Wenn einer von euch fastet, soll er weder obszön, noch zu laut sprechen, und wenn ihn jemand beleidigt oder herausfordert, dann soll er sagen: ‚Ich faste.’ Bei Dem, in Dessen Hand die Seele von Muhammad ist, der Atem desjenigen, der fastet, ist bei Allah angenehmer als der Duft von Moschus. Der Fastende hat zwei Freuden: Wenn er sein Fasten bricht, erholt er sich, und wenn er seinem Herren gegenübersteht, hat er Freude an seinem Fasten.“

  (Buchari)

  1. Es zählt ebenfalls zur Toleranz und Nachsicht in diesem Bereich, dass es für den Kranken und den Reisenden erlaubt ist, zu essen und nicht zu fasten, wenn darin eine Schwere oder Härte empfunden wird, und dies später nachzuholen. So sagt Allah, der Hocherhabene: (Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.) (Qur`an 2:185)

Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat es verboten, dass man sich überlastet, auch wenn es im Bereich der religiösen Anbetungshandlungen sei. Jabir ibn Abdullah (möge Allah Wohlgefallen an ihm haben) sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war auf einer Reise, da sah er einen Mann, der in Ohnmacht gefallen ist und um den sich viele Menschen versammelt haben. Da fragte er:

„Was ist mit ihm?“ Sie sagten: „Der Mann fastet.“ Da

sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und

ihm Wohlergehen schenken): „Es gehört nicht zur Frömmigkeit und Güte, auf Reisen zu fasten.“ Bei Muslim heißt es: „Nehmt die Sondergenehmigung, die

euch Allah angeboten hat, an!“

  1. Desweiteren zählt zur Toleranz und Nachsicht des Islam im Bereich des Fastens, dass es der stillenden Frau und der Schwangeren, wenn sie Angst um sich und das Baby hat, erlaubt ist zu essen und bei Möglichkeit das Fasten nachzuholen. So ist es auch mit den Älteren, denen es schwer fällt zu fasten oder diejenigen, die das Fasten schwächt. Jedoch soll man stattdessen andere ernähren. So sagt Allah, der Hocherhabene:

(Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.) (Qur`an 2:286)

  1. Zur Toleranz und Nachsicht des Islam gehört auch, dass das Fasten desjenigen, der aus Versehen oder gezwungenermaßen gegessen oder getrunken hat, gültig ist und damit sein Fasten nicht gebrochen hat. So sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken):

„Wer vergessen hat, dass er fastet und dann gegessen oder getrunken hat, der soll sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihm zu essen und zu trinken gegeben.“

 

 (al-Jama‘a)

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