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Sozialwesen im Islam
Der Islam etablierte feste soziale Ordnungen, die Rechte und Pflichten der einzelnen Personen bestimmen, damit die Gesellschaft redlich leben kann. Unter diesen Rechten und Pflichten gibt es spezielle und allgemeine Rechte und Pflichten. Die speziellen Rechte und Pflichten, die Allah bestimmt hat, sind z.B.:
1. Das Recht des Machthabers gegenüber den Bürgern
- Dieses Recht besteht im Zuhören und Gehorchen in allen Dingen, außer in dem, was Allah verboten hat. Denn der Gehorsam gegenüber ihm ist ein Teil des Gehorsams gegenüber Allah, der im Qur`an sagt:
(O ihr, die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Zuständigen unter euch.) (Qur´an 4:59).
- Auch müssen Muslime dem Herrscher Ratschlag in guter und höflicher Art und Weise geben, ohne ihn zu betrügen. Das kann dadurch erreicht werden, dass man ihn an das erinnert, was ihm und seinem Volk nützt, was das Volk braucht usw. Allah (I) befah Moses und Aaron, dem Pharao Gutes zu sagen:
(Geht zu Pharao, er zeigt ja ein Übermaß an Frevel. So sprecht zu ihm in sanfter Rede, vielleicht bedenkt er es, oder er fürchtet sich.) (Qur´an 20:43-44)
Der Prophet sagte selbst:
“Religion besteht im Ratgeben.” Da fragten die Gefährten: “Weswegen soll man Ratschlag geben, o Gesandter Allahs?” Da sagte er: “Wegen Allah, Seines Buches, Seines Gesandten, wegen der Machthaber der Muslime und wegen aller Muslime.”[1]
- Den Herrscher muss man in Zeiten der Bedrängnis und in Not unterstützen, ihn nicht bekämpfen oder im Stich lassen, auch wenn man nicht zu den Menschen gehört, die diesen Herrscher gewählt haben. Denn dazu sagte der Prophet:
“Wenn euer Staatsgebilde einheitlich ist, unter einem Machthaber in Gehorsam steht und einer kommt, der Ungehorsam zeigt und euch auseinander bringen will, den müsst ihr töten.”[2]
[1] Muslim. Bd. 1. S. 74. Hadithnr. 55.
[2] Muslim. Bd. 3. S. 1480. Hadithnr. 1852.