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Rechte der Ehefrau gegenüber ihrem Mann
Diese Rechte kann man folgendermaßen zusammenfassen:
- Das Brautgeld ist ein Recht der Ehefrau, ohne das der Ehevertrag nicht geschlossen werden kann. Dieses Recht entfällt nicht, selbst wenn die Frau darauf verzichtet. Nur nach dem Abschluss des Ehevertrags kann sie diese Mitgift zurückgeben, wenn sie will. Mitgift ist also eine Bedingung, ohne die der Heiratsvertrag nicht geschlossen werden kann. Allah hat dieses Recht bestimmt, so können die Menschen dabei nichts ändern:
(Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie euch freiwillig etwas davon überlassen, so könnt ihr es verbrauchen, und es wird euch zur Freude und zum Wohl sein.) (Qur´an 4:4).
- Gerechtigkeit und Gleichheit in der Behandlung der Ehefrauen, wenn man zwei oder mehr Frauen hat. Der Ehemann muss dabei gerecht sein in den Angelegenheiten des Haushalts, in den Wohnverhältnissen und in der Übernachtung bei den Frauen. Der Prophet sagt dazu:
“Wer zwei Ehefrauen hat, von denen er sich einer Frau mehr zuwendet als der anderen, der kommt am Tage der Auferstehung mit einer schiefen Hälfte.”[1]
- Standesgemäßer Unterhalt für sie und für ihre Kinder ist die Aufgabe des Ehemanns. So muss er die entsprechende Wohnung vorbereiten, die Lebensbedürfnisse wie Essen, Trinken, Bekleidung usw. besorgen, seiner Ehefrau das Geld geben, das sie braucht, und das im Rahmen seiner finanziellen Fähigkeiten bleibt. Der Qur`an regelt das wie folgt:
(Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Vermögen die Aufwendungen gestalten. Und wem der Unterhalt bemessen zugeteilt wurde, der soll von dem ausgeben, was Allah ihm hat zukommen lassen. Allah fordert von einem nur das, was Er ihm hat zukommen lassen.) (Qur´an 65:7)
Um bei Muslimen das Interesse für diese Ausgaben zu wecken, macht der Islam sie zu Almosen, für die man von Allah gut belohnt wird. Der Prophet weist Sa’d Ibn Abi Waqqas an:
“...und alles, was du von deinem Vermögen ausgibst, wird dir als Almosen angerechnet, sogar der Bissen vom Essen, den du in den Mund deiner Frau führst.”[2]
Wenn der Ehemann seinen finanziellen Verpflichtungen nicht entsprechend nachkommt, darf seine Frau von seinem Geld nehmen. Hind bint Otba, die Frau von Abu Sufiyan, sagte dem Propheten eines Tages:
“Abu Sufiyan ist ein geiziger Mann und er gibt mir wenig Geld, das meine Bedürfnisse und die meiner Kinder nicht erfüllt. Deswegen nehme ich manchmal heimlich mehr von seinem Geld, ohne dass er davon weiß.“ Der Prophet sagte ihr: „Nehme in geziemender Weise, was dir und deinen Kindern genügt.”[3]
- Der Ehemann muss bei seiner Frau übernachten und ihr die eheliche Gesellschaft leisten. Das gehört zu den wichtigsten Aufgaben, zu deren Erfüllung der Islam den Ehemann auffordert. Denn die Frau braucht ein liebendes Herz, einen Mann, der sie liebkost und kuschelt, der ihre Begierde nach Sex stillt, damit sie keine verbotenen Wege dazu sucht. Der Prophet fragte einmal Dschabir:
“Hast du geheiratet?“–„Ja“, sagte Dschabir. „Jungfrau oder defloriert (Thaieb)?“[4] – „Eine deflorierte Frau.“ Der Prophet aber sagte: „Warum keine Jungfrau, so dass ihr beide miteinander spielt und spaßt.”[5]
- Er darf ihre Geheimnisse, ihre körperlichen oder moralischen Mängel nicht verraten. Was sie ihm von sich oder ihrer Familie erzählt, wird auch geheim gehalten. Besonders ihre gemeinsame eheliche Beziehung wird strengstens geheim gehalten. Denn der Prophet sagt:
“Unter den Menschen, die am Jüngsten Tag bei Allah schlechtesten Rang bekommen, ist ein Mann, der zu seiner Frau eingeht und sie zu ihm eingeht, dann geht er ihr Geheimnis verraten.”[6]
- Der Ehemann muss seine Frau in guter Weise behandeln und mit ihr auf freundliche Art leben. Er muss sie besonders in den Angelegenheiten zu Rate ziehen, die ihr Leben selbst betreffen. Er darf nicht willkürlich über die familiären Angelegenheiten entscheiden. Der Ehemann muss seiner Frau Zufriedenheit, innere Ruhe und Freude bereiten, indem er seine wahrhaftige Liebe durch Spaßmachen, Kuscheln und Zuneigung zeigt. Der Prophet sagt:
“Die besten Gläubigen sind diejenigen, die sich am besten moralisch verhalten. Und die besten unter euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln.”[7]
- Er muss gegenüber ihren Verletzungen und Kränkungen Geduld zeigen, ihre Lapsus linguale, Ausgleitungen und dergleichen verzeihen und ihre Fehler nicht nachtragen. Der Prophet sagte:
“Der Gläubige darf keine Gläubige hassen, wenn er bei ihr eine Eigenschaft hasst, wird er eine andere finden, die liebenswert ist.”[8]
- Er muss ihre Religion bewahren, auf sie eifersüchtig sein und sie nicht zu den Stellen führen, an denen sie religiös verderben würde, oder an denen Übles ihr schaden könnte:
(O ihr, die ihr glaubt, hütet euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind.) (Qur´an 66:6).
- Ihr eigenes Geld muss er bewahren. Er darf davon nichts nehmen, solange sie es nicht bewilligt. Auch darf er darin nicht willkürlich verfahren, sondern er kann das nur nach ihrer Erlaubnis und mit ihrem Wissen tun:
(Und verzehrt nicht untereinander euer Vermögen durch Betrug.) (Qur´an 2:188)
Der Prophet sagte:
“Das Vermögen eines Muslims ist niemandem erlaubt. Außer mit dessen Einwilligung.”[9]
[1] Abu Dawuud. Bd. 2. S. 242. Hadithnr. 2133.
[2] Buchari. Bd. 3. S. 1006. Hadithnr.: 2591.
[3] Buchari. Bd. 5. S. 2052. Hadithnr.: 5049.
[4] Diese Bezeichnung (Thaieb) bedeutet im Islam eine Frau, die eine frühere Heiratserfahrung hat, die dennoch im Moment keinen Ehemann hat, weil er entweder gestorben ist oder sie geschieden hat. Deflorierte Frau ist im islamischen Verständnis also entweder eine Witwe oder eine geschiedene Frau. (Anm.d.Übersetzers.)
[5] Buchari Bd. 5. S. 2347. Hadithnr. 6024.
[6] Muslim. Bd. 2. S. 1060. Hadithnr. 1437.
[7] Ibn Hibban. Bd. 9. S. 483. Hadithnr. 4176.
[8] Muslim. Bd. 2. S. 1091. Hadithnr. 1469.
[9] Al-Jamie Al-Saghier, Hadithnr. 7662