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Politik im Islam

Under category : Botschaft des Islam
670 2019/02/17 2024/03/29
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Der Islam legte für die Politik ebenso wie für alle anderen Bereiche des menschlichen Lebens Grundsätze und allgemeine Anordnungen fest, die den Kern des islamischen Staats ausmachen sollen. Das islamische Gesetz (Schari’a) betrachtet den Herrscher im islamischen Staat als Verantwortlichen für die Ausführung der göttlichen Befehle, was ihm durch die Anwendung des Gesetzes auf die tatsächlichen, erlebten Rechtsangelegenheiten gelingt:

(Wünschen sie etwa die Urteilsnorm der Zeit der Unwissenheit? Wer hat denn eine bessere Urteilsnorm als Allah für Leute, die Gewissheit hegen.)   (Qur´an 5:50)


Der Machthaber wird von der Ummah (Gesamtheit der Muslime) bevollmächtigt, folgendes zu tun:

1-  Er muss sein Bestes dafür tun, dass die Muslime in Würde leben und dass ihre Religion, ihre Sicherheit, ihr Leben und ihr Vermögen geschützt werden. Der Prophet warnt die Herrscher davor, dass sie ihre Untertanen betrügen:

“Wem Allah jemandem die Obhut über einem Volk gibt, der aber ihm nicht den entsprechenden Rat erteilt, dem wird der Geruch des Paradieses verwehrt.”[1]


   Der Herrscher im islamischen Staat muss möglichst über jene Eigenschaften verfügen, die Omar ibn Al-Khattab einst in einem seiner Beamten suchte. Er bat seine Berater um Rat und sagte: „Zeigt mir jemanden, den ich in einer Angelegenheit der Muslime einsetze, die mir Sorge bereitete!“ Sie sagten: „Da ist Abdurrahman ibn Auf“. Darauf erwiderte er: „Er ist schwach.“ Da schlugen sie einen anderen Namen vor. Er kommentierte: „Den brauche ich nicht.“ Dann fragten sie ihn selber: „Wen brauchst du eigentlich?“ „Ich brauche jemanden“, antwortete er, „der, wenn er der Emir eines Volkes ist, sich wie einer von ihnen verhält, und wenn er einer von ihnen ist, so scheint er ihr Emir zu sein.“ Sie sagten: „Mit diesen Eigenschaften kennen wir nur Arrabi’ Ibn Al-Harith.“ „So ist es,“ bestätigte er ihre Meinung, und ernannte Arrabi’.


2- Er darf keinen Beamten ernennen, der nicht dafür geeignet ist, Verantwortung zu tragen oder der nicht vertrauenswürdig ist. So darf er keinen Freund oder Verwandten aus Begünstigung oder Entgegenkommen als Beamten auswählen und ihn deshalb einem anderen kompetenten Mann vorziehen. Als Abu Bakr, der Wahrhaftige und der erste Kalif, Yazid Ibn Sufiyan nach Syrien schicken wollte, sagte er ihm:


“O Yazid, du hast Verwandtschaft, die du vielleicht mit der Herrschaft begünstigen möchtest. Das ist das höchste, das mich um dich besorgt. Denn der Prophet sagte dazu: ‚Wer von den Herrschern der Muslime jemanden aus Entgegenkommen als Emir einsetzt, über dem ist Allahs Fluch, von dem nimmt Allah nichts Gutes an, bis Er ihn in die Hölle schmeißt.”[2]



[1] Buchari. Bd. 6. S. 2614. Hadithnr. 6731

[2] Mustadrak. 4. S. 104. Hadithnr. 7024.

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