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Allgemeine Rechte und Pflichten
In diesem Zusammenhang macht der Islam es zu einer Aufgabe des Muslims, dass er sich um die Angelegenheiten seiner Brüder kümmert, egal wo sie sind. Der Prophet vergleicht die Muslime mit einem Körper:
“Das Beispiel der Muslime in ihrer Liebe zueinander, ihrer Sympathie und in ihrem gegenseitigen Mitleid ist wie ein einziger Körper, dessen Organe alle Fieber und Unruhe leiden, wenn die Krankheit nur ein Organ befällt.”[1]
Der Muslim muss auch für die Verbesserung der Lage aller Muslime so wirken, als sei sie seine eigene Lage.
“Keiner von euch wird ein richtiger Gläubiger, bevor er nicht seinem Bruder das wünscht, was er sich selbst wünscht.”[2]
Der Muslim muss anderen Muslimen bei Katastrophen und in schlechten Zeiten beistehen. Der Prophet vergleicht diese Solidarität mit einem Bau:
“Der eine Muslim ist für den anderen wie ein Teil des Baues, der den anderen Teil strafft.- Und der Prophet flocht seine Finger dabei ineinander.” [3]
Eine allgemeine Aufgabe des Muslims gegenüber anderen Muslimen ist die Unterstützung beim Krieg, sollten Sie diese benötigen.
(Mit denen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr keine Freundschaft zu pflegen, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um Unterstützung wegen der euch gemeinsamen Religion bitten, so habt ihr die Pflicht zur Unterstützung, außer gegen Leute, zwischen denen und euch eine Vertragspflicht besteht. Und Allah sieht wohl, was ihr tut.)(Qur´an 8:72).
Der Islam verbietet es dem Muslim, leidende Muslime im Stich zu lassen. Der Prophet sagte diesbezüglich:
“Es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle enttäuscht, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle enttäuscht, wo er Seine Unterstützung braucht. Und es gibt keinen Muslim, der einen anderen Muslim an einer Stelle unterstützt, wo seine Ehre entweiht und seine Würde verletzt wird, ohne dass Allah ihn an einer Stelle unterstützt, wo er Seine Hilfe braucht.”[4]
[1] Buchari. Bd. 5. S. 2238. Hadithnr. 5665.
[2] Buchari. Bd. 1. S. 14. Hadithnr.: 13.
[3] Buchari. Bd. 2. S. 863. Hadithnr.: 2314
[4] Abu Dawuud. Bd. 4. S. 271. Hadithnr. 4884.