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Rechte der Arbeiter
Der Islam ordnet an, dass die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern oder den Untergeordneten brüderlich gestaltet wird, so dass alle ihre menschliche Würde in gleicher Weise bewahren können. Der Prophet sagte dazu:
“Es sind eure Brüder, für die ihr verantwortlich seid. Allah gab sie unter eure Hand, wer seinen Bruder unter seiner Hand hat, muss ihn speisen, von dem er selbst speist, ihn bekleiden, von dem er sich bekleidet. Er darf ihn nicht mit etwas beauftragen, das er nicht aushalten kann. Wenn man ihn mit so etwas beauftragt, soll man ihm helfen.”[1]
Der Islam betont, dem Lohnarbeiter seinen Lohn zu geben. Der Prophet sagte dazu:
„Drei Leute, deren Widersacher ich am Jüngsten Tag sein werde: ein Mann, der in meinem Namen gab, der aber betrogen hat; ein Mann, der einen Freien als Sklaven verkauft und dessen Preis verbraucht und ein Mann, der einen Arbeiter in Dienst nimmt, bis dieser seine Arbeit beendet, und dann ihm aber seinen Lohn verweigert.“ [2]
Ebenfalls ordnete der Prophet an, dass man den Lohn bestimmt, bevor der Arbeiter mit seiner Aufgabe beginnt,[3] und dass man den Lohnarbeiter sofort nach dem Beendigen seiner Aufgabe bezahlt. Er sagte dazu: „Gebt dem Tagelöhner seinen Lohn, bevor sein Schweiß trocken wird.“[4]
Der Islam schätzt die Arbeit hoch ein, solange sie in einem legalen Bereich unternommen wird. Sie gilt dann als das beste Mittel zum Verdienen von Lebensunterhalt. Dazu sagte der Gesandte Allahs:
“Niemand hat ein besseres Essen gespeist als das, was er durch seine Handarbeit verdient. Und Allahs Prophet David aß immer von dem, was er durch Handarbeit verdiente.”[5]
Um die Muslime zur Arbeit zu ermutigen, sagte der Prophet ebenfalls:
“Wenn der eine von euch ein Seil mitnimmt, mit dem er ein Bündel Brennholz sammelt, es auf seinem Rücken trägt und es dann verkauft, damit Allah sein Gesicht mit dem gewonnenen Geld würdig hält, so ist das besser, als wenn er die Menschen um Hilfe bittet, die manchmal geben und manchmal sich weigern.”[6]
[1] Buchari. Bd. 1. S. 20. Hadithnr.: 30
[2] Buchari. Bd. 2. S. 776. Hadithnr.: 2114.
[3] Musnad Ahmad. Bd. 3. S. 59. Hadithnr. 11582.
[4] Ibn Madscha. Bd. 2. S. 817. Hadithnr.: 2443.
[5] Buchari. Bd. 2. S. 730. Hadithnr. 1966.
[6] Buchari. Bd. 2. S. 535. Hadithnr.: 1402